Volltext anzeigen | |
205 Strafgesetzbuch: Gesetzbuch eines Staates, das seine Strafvorschriften enthält Robert Spaemann > Ethik-Glossar Indiz: Merkmal Alternative: andere Möglichkeit zurecht. Schon tastete seine Hand zum Türgriff, als er zusammenzuckte. Am Kreuz schillerte es, verstärkt durch das Licht der Signalampel. „Ich muss nach Hause!“, stöhnte Ellebracht. „Wann kommt denn endlich Grün?“ Die feuchten Finger zuckten zum Hemdkragen, versuchten, den Knopf hinter der Krawatte zu lösen. Aber der Perlmutterknopf entglitt einige Male dem Zugriff. Grün! Der Schwitzende riss einfach den Hemdkragen auf und fuhr an. Das Kreuz macht mich verrückt, dachte er. Ich kann das nicht mehr sehen! Und wie der Mann dalag. Ob man ihn jetzt schon gefunden hat? Ob er schon so kalt und starr ist wie das Kreuz vor mir? Ellebracht stoppte. Diesmal war kein Rotlicht da. Nichts. Nur das Kreuz. Nur das Kreuz, das einen riesigen Schatten warf in den Wagen hinein. Nur das Kreuz, das vor dem Hintergrund des Scheinwerferlichtes stand. „Ich kann so nicht nach Hause!“, flüsterte Ellebracht. „Ich kann so nicht zu Karin und den Kindern zurück. Ich kann so zu niemandem zurück!“ […] Josef Reding 80 85 90 95 100 1 Diskutiert in Gruppen folgende Fragen und präsentiert euer Diskussionsergebnis in Form einer Mindmap. > M1/M2 p Wie reagiert Ellebracht zunächst auf den Unfall? p Wovor hat Ellebracht Angst? (Siehe dazu auch M2) p Mit welchen „Argumenten“ versucht er, sich von seiner Schuld freizusprechen? 2 Dieser Kurzgeschichte fehlt das Ende. Welche Entscheidung wird Ellebracht wohl treen? Schreibe ein Ende der Geschichte, das deutlich macht, dass Ellebracht eine echte Gewissensentscheidung trit. > M1/M3 3 „Engelchen“ und „Teufelchen“ sitzen Ellebracht im Genick und kämpfen um seine Gewissensentscheidung. Schreibt und/oder spielt diesen Dialog zu dritt. > M1/M3 4 Der verletzte Radfahrer ist bei Bewusstsein, liegt aber hilflos am Straßenrand. Was geht ihm durch den Kopf? Schreibe seinen inneren Monolog. > M1 A U F G A B E N HANDELN UND MORAL M2 Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder allgemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 323c Strafgesetzbuch M3 Die echte Gewissensentscheidung Es gibt nur ein einziges Indiz für die Echtheit der Gewissensentscheidung, das ist die Bereitschaft des Betreffenden, eine unangenehme Alternative in Kauf zu nehmen. Robert Spaemann Perlmutterknopf: Knopf aus Perlmutt, einer besonderen Muschelschale “ ” Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge n um d es C .C .B ch n r V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |