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1117.3 Wem nützt der Trend zur Sharing Economy? ihrer Existenz bedroht. Uber-Kunden können per Smartphone-App einen Privatchauffeur bestellen, der das eigene Auto mit seinen Kunden „teilt“. In Deutschland arbeitet zudem Wundercar mit einem ähnlichen Geschäftsmodell, zu dem die hamburgische Wirtschaftsbehörde in seiner bisherigen Form allerdings bereits Bedenken angemeldet hat. Da bei derlei Anbietern viele Kosten entfallen, die etwa Taxifahrer üblicherweise zahlen müssen – Versicherungen für die Passagiere, Taxizentrale, Funkund Sicherungsanlagen –, sind ihre Fahrten oft preiswerter als jene mit Taxiunternehmen. Wundercar stellt es gar ins Ermessen des Fahrgastes, was er für den Transport zahlen will. Die Fahrt an sich ist kostenlos, wer doch etwas geben will, kann per App ein „Trinkgeld“ überweisen. Anders als bei einer regulären Taxifahrt sind die Fahrgäste beim US-Konkurrenten Uber, dessen Dienste auch hierzulande abrufbar sind, nicht durch eine Haftplichtversicherung vor Unfallfolgen geschützt. Die Fahrer müssen keine Personenbeförderungserlaubnis besitzen, in den USA wurden Fälle bekannt, in denen Uber-Fahrer nicht einmal einen Führerschein hatten. Rechtliche Probleme existieren auch in anderen Bereichen der Sharing-Economy: Wer über das Internet zahlende Gäste zum Abendessen einlädt, umgeht Regelungen (von Hygienevorschriften bis zu Tarilöhnen), die für die traditionelle Gastronomie gelten. Auch bei geliehenen Schlagbohrern, Motorbooten oder beim Hundeausführen existieren zahlreiche Gesetzeslücken. Firmen bereichern sich an dem, was andere anbieten. Uber behauptet, dass sein Angebot billiger sei als das klassischer Anbieter, weil die Firma die „Mittelsmänner“ ausschaltet – also die Taxizentralen, die durch die Vermittlung von Fahrten Geld verdienen. Dass die Firma selbst der neue Intermediär ist, der 20 Prozent Vermittlungsgebühr vom Fahrpreis behält, kommuniziert sie weniger offensiv […]. Menschliche Beziehungen werden zur Ware. Die Tauschwirtschaft ermutigt uns dazu, unser ganzes Leben als Kapital zu betrachten. Das Kinderzimmer steht leer? Lasst es uns an Touristen vermieten! Ich koche gerne? Warum nicht Abendessen-Events im Internet anbieten? Ich habe freie Zeit? Schnell per App als Handlanger verdingt! Aktivitäten, die auch einem guten Zweck dienen könnten – Handarbeiten für den Adventsbasar der Kirchengemeinde, Einkaufen für die gehbehinderte Nachbarin –, erscheinen in der Sharing-Economy auf einmal als unrentabler Zeitvertreib, aus dem sich kein Proit schlagen lässt. Was sich nicht ökonomisieren lässt, ist nutzlos. Stattdessen wird jeder zum Einzelunternehmer. Beziehungen zwischen Menschen werden zu wahrgenommenen oder verpassten Gelegenheiten, Geld zu verdienen. So verkehrt die Sharing-Economy die ursprünglich altruistischen Motive des Teilens und Tauschens in ihr schieres Gegenteil. Tilman Baumgärtel, Die Zeit, 15.7.2014 Definieren Sie den Begriff „Sharing Economy“ (M 8). 2 Arbeiten Sie heraus, wie in M 8 der Trend zur „Sharing Economy“ beurtelt wird. 3 Bewerten Sie ausgehend von M 8 den Trend zur „Sharing Economy“ anhand der Kriterien Effizienz, Umweltverträglichkeit, Arbeitsmarkt, Lebensqualität. Aufgaben 50 55 60 65 70 75 80 85 90 95 100 105 110 115 120 N u r z P rü fz w e c k e n E ig e n tu m d e s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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