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Sicherheit beim Experimentieren und der Entsorgung von Chemikalien Alle Gefahrstoffe sind in den Versuchsbeschreibungen mit * gekennzeichnet. Ab S. 294 finden Sie die entsprechenden Chemikalien aufgeführt, dazu auch genauere Angaben zu den Gefahrsätzen H (Hazard-Statements) und Sicherheitssätzen P (Precautionary-Statements) sowie Entsorgungsempfehlungen. Seit dem Jahr 2010 gilt das neue international gültige System zur Bezeichnung von Gefahrstoffen GHS (Globally Harmonized System), das ab S. 291 ausführlich erläutert wird. Die Zuordnung der bis zum Jahr 2015 noch zulässigen Gefahrensymbole zu den neuen Piktogrammen nach dem GHS ist in B1 zusammengestellt. Die Sicherheitseinrichtungen in den Chemieräumen erklären Ihnen Ihre Chemielehrerin oder Ihr Chemielehrer ausführlich. Einige Verhaltensregeln beim Experimentieren: – Versuchsvorschriften sind sorgfältig durchzulesen und genau zu befolgen. – Lange Haare müssen zusammengebunden werden. – Geschmacksproben sind nicht zulässig. – Nur bei ausdrücklicher Aufforderung sind Geruchsproben durch vorsichtiges Zufächeln erlaubt. – Stets sollte eine Schutzbrille getragen werden. – Umsichtiges und rücksichtsvolles Arbeiten ist erforderlich. – Essen und Trinken sind im Chemieraum verboten. E F oder O C oder T oder Xn oder T oder N F+ oder Xi T+ Xi T+ oder O Xn B1 Die neuen international gültigen Piktogramme ersetzen die noch bis 2015 gültigen Gefahrensymbole. SICHERHEIT IM CHEM IEUNTERRICHT 3377_01_01_2012_vorsatz_hinten 23.09.14 06:33 Seite 1 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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