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M 3 Freiherr vom und zum Stein. Gemälde von Johann Christoph Rincklake, 1804. Heinrich Friedrich Carl Freiherr vom und zum Stein wurde 1757 in Nassau an der Lahn geboren und stammte aus einem Rittergeschlecht. Seit 1780 war er im preußischen Staatsdienst. Ab 1804 bemühte er sich um eine Reform der Regierungsarbeit. Zunächst scheiterte er am König, der ihn als „trotzigen“ Staatsdiener im Frühjahr 1807 entließ. Auf Wunsch Napoleons wurde Stein im September 1807 in Preußen zum Leitenden Minister ernannt. Dreizehn Monate später wurde er auf Betreiben Napoleons wieder entlassen, weil er sich kritisch über ihn geäußert hatte. Stein ging nach Russland, wo er bis 1815 politischer Berater des Zaren war. Nach 15 Jahren Ruhestand starb Stein 1831 in Cappenberg (Westfalen). M 4 Fürst Karl August von Hardenberg. Gemälde von Johann Heinrich Tischbein, um 1810. Hardenberg wurde 1750 geboren. Er war preußischer Außenminister von 1804 bis 1806 und Staats kanzler von 1810 bis 1822; 1814 wurde er für seine Verdienste in den Fürstenstand erhoben. 1. Fasse Hardenbergs Einstellung zur Revolution zusammen (M 1). Welches Ziel formuliert er? Wie will er es erreichen? 2. Nenne das Hauptziel des Oktoberediktes (M 2). 3. Stadtbürger, Bauern und Adlige waren von der Bauernbefreiung unterschiedlich betroffen. Schreibt aus ihrer Sicht jeweils eine begründete Beurteilung des Ediktes (M 2). M 1 „Also eine Revolution im guten Sinn …“ Im Auftrag des preußischen Königs verfasst Karl August von Hardenberg im September 1807 in Riga eine Denkschrift; darin heißt es: Die Französische Revolution, wovon die gegenwärtigen Kriege die Fortsetzung sind, gab den Franzosen unter Blutvergießen und Stürmen einen ganz neuen Schwung. Alle schlafenden Kräfte wurden geweckt, das Elende und Schwache, veraltete Vorurteile und Gebrechen wurden – freilich zugleich mit manchem Gu ten – zerstört […]. Der Wahn, dass man der Revolution am sichersten durch Festhalten am Alten und durch strenge Verfolgung der durch sie geltend gemachten Grundsätze entgegenstreben könne, hat besonders dazu beigetragen, die Revolution zu befördern […]. Also eine Revolution im guten Sinn, gerade hinführend zu dem großen Zwecke der Veredelung der Menschheit, durch Weisheit der Regierung und nicht durch gewalt same Anregung von innen oder außen, – das ist unser Ziel, unser leitendes Prinzip. Demokratische Grundsätze in einer monarchischen Regierung, dieses scheint mir die angemessene Form für den gegenwärtigen Zeitgeist. Die reine Demokratie müssen wir noch dem Jahre 2440 überlassen, wenn sie überhaupt für den Menschen gemacht ist. Georg Winter (Hrsg.), Die Reorganisation des Preußischen Staates unter Stein und Hardenberg, Bd. 1.1, Leipzig 1931, S. 305 f. (vereinfacht) M 2 „Mit dem Martini-Tage …“ Am 9. Oktober 1807 wird das „Edikt über den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums […]“ erlassen; darin heißt es: Wir* haben […] erwogen, dass es […] den Grundsätzen einer wohlgeordneten Staatswirtschaft gemäß sei, alles zu entfernen, was den Einzelnen bisher hinderte, den Wohlstand zu erlangen, den er nach dem Maß seiner Kräfte zu erreichen fähig war […]. §2 Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachteil seines Standes, befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben; und jeder Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauernin den Bürger und aus dem Bürgerin den Bauernstand zu treten […]. §12 Mit dem Martini-Tage Eintausend Achthundert und Zehn (1810) hört alle Guts untertänigkeit in Unsern sämtlichen Staaten auf. Nach dem Martini-Tage 1810 gibt es nur freie Leute […]. Zur Durchführung der Bauernbefreiung wird am 11. September 1811 gesetzlich festgelegt: Allen jetzigen Inhabern jener erblichen Bauernhöfe und Besitzungen […] wird das Eigentum ihrer Höfe übertragen, unter der Verpfl ichtung, die Gutsherren dafür […] zu entschädigen. Werner Conze (Hrsg.), Die preußische Reform unter Stein und Hardenberg, Stuttgart 1973, S. 20 und 24 * Wir: Friedrich Wilhelm, König von Preußen 5 10 15 20 5 10 15 187Mit Material arbeiten 4492_1_1_2013_164_191.indd 187 28.02.13 15:05 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt m d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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