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Der Wagen ist nagelneu! Es ist nur ein kleiner Fehler, der lässt sich relativ leicht beheben. Die CD lässt sich nicht abspielen. Diskutiert darüber, ob der Kunde akzeptieren sollte, dass er mehrere Wochen auf das Smartphone verzichtet, oder ob er eine andere Forderung stellen sollte. (M1) Belege die Aussagen der Verbraucherzentrale in M2, indem du für die einzelnen Aussagen die entsprechenden Normen im BGB angibst. Entscheide jeweils, welche Art der Nacherfüllung der Käufer in den Fällen M3 sinnvollerweise wählen sollte. Grenze die gesetzliche Gewährleistung von der Garantie ab. (M4) 1. 2. 3. 4. Aufgaben Garantie ist keine Gewährleistung!M 4 Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begrif e. Im juristischen Sinn dei niert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpl ichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspl icht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häui g wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/ oder des Herstellers (die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung i ndet. Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen „Topf “. Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpl ichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren. Nach: Kevin Grau, www.anwalt-seiten.de (13.11.2012) 5 10 15 20 25 30 35 40 Garant Der Garant ist eine Person oder Institution, die aufgrund eines Versprechens für ein konkretes Handeln bzw. einen bestimmten Erfolg einzustehen hat. 95 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn r V er la gs | |
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