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286 Vergangenheitspolitik und „Vergangenheitsbewältigung“ 1. Erläutern Sie die Bedeutung von Antifaschismus und Antitotalitarismus für das jeweilige Selbstverständnis der beiden deutschen Staaten. 2. Diskutieren Sie Möglichkeiten und Ausmaß einer Wiedergutmachung. Entschädigung für NS-Opfer Als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches verpfl ichtete sich die Bundesrepublik zur Wiedergutmachung. Ende September 1951 bot die Bundesregierung dem 1948 in Palästina gegründeten Staat Israel Wiedergutmachungsverhandlungen an. Am 10. September 1952 wurde in Luxemburg mit Israel und jüdischen Organisationen ein Wiedergutmachungsabkommen geschlossen (Luxemburger Abkommen). Es stellte unter anderem drei Milliarden DM (1,53 Mrd. Euro) für die Eingliederung von etwa einer halben Million Holocaust-Überlebender in Aussicht. Im Bundestag konnte Adenauer die Ratifi zierung des Vertrages nur mithilfe der Opposition durchsetzen, da er in den eigenen Reihen keine Mehrheit für das Abkommen fand. Auch anderen NS-Opfern stellte die Bundesrepublik Entschädigungen in Aussicht. Über zwei Millionen Anträge zur Wiedergutmachung wurden anerkannt. Allerdings waren die Leistungen für den Einzelnen eher bescheiden: Für einen Monat KZ-Haft gab es einen einmaligen Betrag von 150 DM, für nachgewiesene Gesundheitsschäden waren Renten vorgesehen. Andere Opfergruppen gingen lange Zeit leer aus, etwa die Zwangsarbeiter aus Osteuropa, die erst ab dem Jahr 2000 durch die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ entschädigt wurden. Vergleichbare Wiedergutmachungen leistete die DDR nicht. Entsprechende Forderungen Israels wies die SED-Führung rigoros zurück, zumal sie den jungen Staat Israel als Teil des kapitalistischen Weltsystems begriff. u Leistungen der Bundesrepublik für Opfer des National sozialismus. p Recherchieren Sie, wer Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz hatte. p Halten Sie es für gerechtfertigt, dass die Bundesrepublik heute noch Entschädigungsleistungen aufbringt? Diskutieren Sie. Leistungen der Bundesrepublik für NS-Opfer bis Ende 2010 (in Mrd. Euro) Bundesentschädigungsgesetz (BEG) 46,42 Weitere gesetzliche Regelungen 2,63 Härtefallregelungen 4,16 Leistungen an den Staat Israel 1,76 Globalverträge mit Staaten u. a. (z. B. Jewish Claims Conference*) 1,46 Rückerstattung geraubten Vermögens 2,02 Sonderfonds der Bundesländer außerhalb des BEG 1,72 Sonstige Leistungen 5,35 Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ 2,56 Gesamt 68,08 lich beschloss die Ende 1958 tagende Konferenz der Justizminister, die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“* zu gründen. * Siehe dazu S. 290. * Jewish Claims Conference: Zusammenschluss mehrerer jüdischer Organisationen, die seit ihrer Gründung 1951 die Entschädigungsansprüche jüdischer Überlebender und Opfer des Holocausts vertritt. Nach: Bundesministerium der Finanzen, August 2011 4677_1_1_2015_276-311_Kap8.indd 286 17.07.15 12:09 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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