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470 Internationale Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 i Erster Tagungsort des Völkerbundes in Genf. Foto von 1920. Die ersten Sitzungen des Völkerbundes fanden im „Saal der Reformation“ eines Genfer Hotels statt. Art. 16. Schreitet ein Bundesmitglied […] zum Kriege, so wird es ohne Weiteres so angesehen, als hätte es eine Kriegshandlung gegen alle anderen Bundesmitglieder begangen. Diese verpfl ichten sich, unverzüglich alle Handelsund Finanzbeziehungen zu ihm abzubrechen, ihren Staatsangehörigen jeden Verkehr mit den Staatsangehörigen des vertragsbrüchigen Staates zu untersagen und alle fi nanziellen, Handels und persönlichen Verbindungen zwischen den Staatsangehörigen dieses Staates und jeden anderen Staates, gleichviel ob Bundesmitglied oder nicht, abzuschneiden. […] Art. 22. Auf die Kolonien und Gebiete, die infolge des Krieges aufgehört haben, unter der Souveränität der Staaten zu stehen, die sie vorher beherrschten, und die von solchen Völkern bewohnt sind, noch nicht imstande sind, sich unter den besonders schwierigen Bedingungen der heutigen Welt selbst zu leiten, fi nden die nachstehenden Grundsätze Anwendung: Das Wohlergehen und die Entwicklung dieser Völker bilden eine heilige Aufgabe der Zivilisation, und es ist geboten, in die gegenwärtige Satzung Bürgschaften für die Erfüllung dieser Aufgabe aufzunehmen. Der beste Weg, diesen Grundsatz durch die Tat zu verwirklichen, ist die Übertragung der Vormundschaft über diese Völker an die fortgeschrittenen Nationen, die aufgrund ihrer Hilfsmittel, ihrer Erfahrungen oder ihrer geografi schen Lage am besten imstande sind, eine solche Verantwortung auf sich zu nehmen […]. Art. 23. Unter Vorbehalt der Bestimmungen der schon bestehenden oder künftig abzuschließenden internationalen Übereinkommen und im Einklang mit diesen Bestimmungen übernehmen die Bundesmitglieder Folgendes: a) Sie werden sich bemühen, angemessene und menschliche Arbeitsbedingungen für Männer, Frauen und Kinder zu schaffen und aufrechtzuerhalten, sowohl in ihren eigenen Gebieten wie in allen Ländern, auf die sich ihre Handelsund Gewerbebeziehungen erstrecken, unter diesem Zwecke die erforderlichen internationalen Stellen zu errichten und zu unterhalten; b) sie verbürgen der eingeborenen Bevölkerung in den ihrer Verwaltung unterstellten Gebieten eine gerechte Behandlung; […] e) sie werden die nötigen Anordnungen treffen, um die Freiheit des Verkehrs und der Durchfuhr sowie die gerechte Regelung des Handels aller Bundesmitglieder zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten […]. Zitiert nach: www.documentarchiv.de/wr/vv01.html [Zugriff vom 20. Januar 2015] 1. Skizzieren Sie die geplante künftige Friedensordnung und ihre Regularien. 2. Erläutern Sie, auf welche Missstände oder Probleme der Vorkriegsordnung und auf welche kriegsbedingten Veränderungen die Völkerbundsatzung reagiert. H Legen Sie eine Tabelle an. 3. Arbeiten Sie heraus, inwiefern die Völkerbundsatzung den Schutz von Minderheiten vorsieht. F Recherchieren Sie den gesamten Text des Artikels 22. Formulieren Sie eine Stellungnahme zu den Prinzipien des Umgangs mit von einer Kolonialherrschaft befreiten Völkern. 4. Überprüfen Sie, inwiefern die in den 14 Punkten niedergelegten Kriegsziele des Präsidenten Wilson (siehe M1, S. 457) in der Völkerbundsatzung angemessen umgesetzt wurden. F Ein amerikanischer Senator begründete seine Ablehnung der Pariser Verträge mit dem Hinweis, dass die vier Großmächte über die Hälfte der Welt herrschen, dass diese Herrschaft eine Gewaltherrschaft sei und die USA mit der Unterzeichnung des Vertrages an dieser Gewaltherrschaft teilhaben würden. Überprüfen Sie die Stichhaltigkeit dieses Arguments in einer Debatte. 4677_1_1_2015_452-481_Kap13.indd 470 17.07.15 12:18 Nu r z u Pr üf zw ec ke Ei ge nt um de s C .C .B uc hn r V er l gs | |
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