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1254.3 Die Geldpolitik der EZB, ihre Instrumente und deren Wirkungsweisen nanzierungsgeschäfts. [...] Einlagefazilität Im Rahmen der Einlagefazilität können die Banken überschüssige – und damit unverzinste – Sichteinlagen auf ihrem Zentralbankkonto bis zum nächsten Geschäftstag auf einem speziellen Konto bei der Zentralbank zu einem festen Zins anlegen. Dieser Zins ist niedriger als der Satz des aktuellen Hauptrefinanzierungsgeschäfts. [...] Da der Zinssatz der Einlagefazilität im Normalfall ungünstiger ist als der Satz für Tagesgeld am Geldmarkt, bestand für die Banken vor Ausbruch der Finanzund Staatschuldenkrise kein Anreiz, die Einlagefazilität in größerem Stil zu nutzen. Seit Ausbruch der Krise hat sich dies geändert. © Deutsche Bundesbank, Die Geldpolitik des Eurosystems, www.bundesbank.de, Abruf am 15.7.2015 3525 30 c) Die Mindestreservepflicht Die Mindestreservepflicht ist ein zentraler Bestandteil des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems. Sie regelt, dass die Geschäftsbanken eine bestimmte Mindesteinlage auf ihrem Zentralbankkonto halten müssen. Bezweckt wird damit in erster Linie, dass die Banken dauerhaft einen stabilen Bedarf an Zentralbankgeld haben und dadurch darauf angewiesen sind, direkt oder indirekt an den Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems teilzunehmen. Das wiederum ermöglicht es dem Eurosystem, über die Veränderung der Leitzinsen Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen und die Entwicklung des Preisniveaus zu nehmen. Das Eurosystem hat zudem die Möglichkeit, den Umfang der zu haltenden Mindestreserven zu verändern und darüber den Bedarf der Geschäftsbanken an Zentralbankgeld zu beeinflussen. […] Die Mindestreserveperiode dauert typischerweise vom zweiten Mittwoch eines Monats bis zum zweiten Dienstag des folgenden Monats. Um den durch die Krise strapazierten Geschäftsbanken entgegenzukommen, hat das Eurosystem den Mindestreservesatz zum Januar 2012 von zuvor zwei auf ein Prozent gesenkt. Durch die Maßnahme müssen sich die Geschäftsbanken weniger Zentralbankgeld als zuvor beschaffen – und sie müssen dementsprechend auch weniger Sicherheiten beim Eurosystem hinterlegen. © Deutsche Bundesbank, Die Geldpolitik des Eurosystems, www.bundesbank.de, Abruf am 15.7.2015 20 25 30 35 5 10 15 Höhe der Mindestreserve Die Höhe der Mindestreserve ergibt sich aus den reservepfl ichtigen Verbindlichkeiten einer Geschäftsbank, gemessen am Ende eines Monats (Monatsultimo). Reservepfl ichtig sind beispielsweise täglich fällige Kundeneinlagen, Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und Geldmarktpapiere. Diese reservepfl ichtigen Verbindlichkeiten werden mit dem Mindestreservesatz – von beispielsweise pauschal zwei Prozent – multipliziert. Die Geschäftsbank muss den sich so ergebenden Betrag als Einlage bei der Zentralbank halten. © Deutsche Bundesbank, Die Geldpolitik des Eurosystems, www.bundesbank.de, Abruf am 15.7.2015 Aufgaben 1. Erklären Sie die Begriffe Geldmenge, Zentralbankgeld; Geldmenge M1 – M3 und Sichteinlage (M14, M15). 2. Beschreiben Sie, auf welche Weise die EZB Informationen über eine mögliche Gefährdung der Preisstabilität gewinnt (M16). 3. Bearbeiten Sie M17 und M18 in arbeitsteiliger Gruppenarbeit: Gruppe 1: Erläutern Sie mithilfe von M17 und M18a das geldpolitische Instrument „Offenmarktgeschäfte“. Gruppe 2: Erläutern Sie mithilfe von M17 und M18b das geldpolitische Instrumente „Ständige Fazilitäten für Geschäftsbanken“. Gruppe 3: Erläutern Sie mithilfe von M17 und M18c das geldpolitische Instrument „Mindestreservepflicht“. 4. Präsentieren Sie die Ergebnisse der Gruppenarbeit im Kurs. F Aufgabe 3 Lesen Sie jeweils die Texte der anderen Gruppen und halten Sie in Partnerarbeit mithilfe des Schaubildes in M17 ein Referat (J Methodenglossar) über die geldpolitischen Instrumente der EZB. Einlagefazilität Im Juni 2014 führte die EZB für die Einlagefazilität einen Negativzinssatz von -0,10% ein; im September wurde der Zinssatz sogar auf -0,20% festgelegt [Stand Juli 2015: -0,20%]. N r z u Pr üf zw ck en Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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