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1836.4 Der Gerichtshof der Europäischen Union – Judikative der EU schuldigungen und fällt anschließend das Urteil. Wird festgestellt, dass der beschuldigte Mitgliedstaat tatsächlich gegen das EU-Recht verstößt, so muss er diesen Verstoß sofort abstellen. Ist der Gerichtshof der Ansicht, dass der Mitgliedstaat seinem Urteil nicht nachgekommen ist, kann er ihm ein Bußgeld auferlegen. 3. Nichtigkeitsklagen Wenn ein EU-Mitgliedstaat, der Rat, die Kommission oder (unter bestimmten Umständen) das Parlament der Ansicht sind, dass ein bestimmter Rechtsakt der EU rechtswidrig ist, können sie beantragen, dass der Gerichtshof ihn für nichtig erklärt. Diese „Nichtigkeitsklage“ kann auch von Privatpersonen eingelegt werden, um vom Gerichtshof die Aufhebung eines bestimmten Rechtsakts zu fordern, der sie als Person unmittelbar beeinträchtigt. Wenn der Gerichtshof feststellt, dass der betreffende Rechtsakt nicht korrekt verabschiedet wurde oder sich nicht auf die richtige Rechtsgrundlage in den Verträgen beruft, kann er ihn für null und nichtig erklären. 4. Untätigkeitsklagen Das Parlament, der Rat und die Kommission sind durch den Vertrag verpflichtet, unter gewissen Umständen bestimmte Entscheidungen zu treffen. Wenn sie das unterlassen, können die Mitgliedstaaten, die anderen Gemeinschaftsorgane und (unter bestimmten Umständen) Privatpersonen oder Unternehmen beim Gerichtshof eine Beschwerde einreichen, um diese Untätigkeit offiziell feststellen zu lassen. © Europäische Union 1995-2015, Gerichtshof der Europäischen Union, www.europa.eu, Abruf am 12.11.2014 45 50 55 60 25 30 35 40 Aufgaben 1. Stellen Sie die Zusammensetzung, Aufgaben und Legitimation des Europäischen Gerichtshofs dar, indem Sie u.a. auf den Unterschied der einzelnen Gerichte am „Gerichtshof der EU“ eingehen (M16, M17). 2. Erklären Sie Ihrem Nachbarn die einzelnen Aufgaben des EuGH. Recherchieren Sie dazu für jede der in M17 genannten Aufgaben ein passendes Beispiel (M16, M17). 3. Nehmen Sie Stellung zu der These von Heinrich Wefing (M18), dass der EuGH ein „fernes Gericht“ sei. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Stellungnahme die Erkenntnisse aus M16 – M17 und die Karikatur aus M1. M18 EuGH – ein fernes Gericht? Wenn es etwas gibt, das Europa ausmacht, dann ist es die Herrschaft des Rechts. Und hier in Luxemburg sitzen die 28 Frauen und Männer, die das letzte Wort haben über das europäische Recht. Meist entscheiden sie über […] Urteile mit teils erheblichen Konsequenzen, die aber die Öffentlichkeit kaum bewegen. [...] In aller Regel ist der Europäische Gerichtshof ein fernes Gericht. Fern von Brüssel, fern der Hauptstädte, fern von den Bürgern. Es gibt hier nicht so etwas wie die deutsche Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht so populär gemacht hat. […] Ab und an jedoch kommt eine Entscheidung aus Luxemburg, die alle Aufmerksamkeit auf sich zieht. Die die Politik bestimmt oder infrage stellt. So wie am Dienstag vergangener Woche, als Europas höchste Richter die Vorratsdatenspeicherung gekippt haben, mit einem schlanken, wuchtigen Urteil, das die jahrelangen Debatten über die vorbeugende Überwachung der Telekommunikation in der EU beendet hat. Vermutlich endgültig. Heinrich Wefi ng, EuGH – die Stillen Herrscher, www.zeit.de, 27.4.2014 15 20 25 5 10 F Aufgabe 3 Recherchieren Sie berühmte Urteile (z.B.: Cassis de DijonUrteil, Bosman-Urteil, Wehrpfl ichturteil, etc.) und stellen Sie deren Folgen für die Mitgliedsländer in einem Kurzvortrag dar. (Recherche, J Methodenglossar) Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten Der EuGH hat mit Urteil vom 8.4.2014 die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie aus dem Jahre 2006 wegen Verstoßes gegen die in der Europäischen Grundrechtecharta (J Kapitel 6.3, Randspalte zu M12) normierten Grundrechte als ungültig aufgehoben. Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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