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167 4.3 Herrschaft und Kontrolle: Regierung und Opposition 60 65 70 Das Ergebnis der Verhandlungen wird – mehr oder weniger systematisch, mehr oder weniger ausführlich – in einem Koalitionsvertrag festgehalten, der abschließend durch die Entscheidungsgremien der beteiligten Parteien gebilligt werden muss. Eine solche förmliche Vereinbarung wurde erstmals 1961 zwischen CDU/CSU und FDP geschlossen. Es handelt sich dabei um einen verfassungsrechtlichen Vertrag mit politisch bindender Wirkung, dessen Einhaltung mit rechtlichen Mitteln allerdings nicht erzwungen werden kann. In aller Regel setzen die Koalitionspartner einen Koalitionsausschuss ein, der die Umsetzung der Vereinbarungen laufend überwacht und gegebenenfalls klärend oder ändernd eingreift. Sind die Koalitionsvereinbarungen allgemein zugänglich, wie es heute meist der Fall ist, übt auch die Öffentlichkeit eine Kontrolle darüber aus, wie weit die Koalition ihren selbstgesetzten Versprechen nachkommt. 45 50 55 Die Regierungskoalitionen seit der Wiedervereinigung CDU/CSU/FDP 1990-98 SPD/Bündnis 90/Die Grünen 1998-2005 CDU/CSU/SPD 2005-2009 CDU/CSU/FDP 2009-2013 CDU/CSU/SPD seit 2013 Bergmoser + Höller Verlag AG, Zahlenbilder 67 123 So arbeitet die Bundesregierung Bundesregierung (Kabinett)Bundesminister (auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt) Bundeskanzler Presseund Informationsamt Bundeskanzleramt Kanzlerprinzip Ressortprinzip Kollegialprinzip Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort selbständig und in eigener Verantwortung. Die Regierung berät und beschließt u.a. über alle Gesetzentwürfe und bei Streitfragen zwischen den Ministern. Stellvertreter (Vizekanzler) M 3 Aufbau und Arbeitsweise der Bundesregierung Art. 65 GG Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt um d s C .C . B uc hn er V er la gs | |
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