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173 Aufgaben zu Aufgabe 4 Entwirf weitere Aussagen zur Kontrolle der Regierung und lasse sie von deinem Nachbarn überprüfen. 20 se Bestimmung wird als „konstruktives Misstrauensvotum“ bezeichnet. Ein konstruktives Misstrauensvotum hat es im Bundestag bisher zweimal gegeben, das gescheiterte gegen Bundeskanzler Willy Brandt 1972 und das erfolgreiche gegen Bundeskanzler Helmut Schmidt 1982. 15 Horst Pötzsch, Die deutsche Demokratie, 5. Aufl age, Bonn 2009, S. 73 f. Bundespräsident Bundeskanzler neuer Bundeskanzler Ersuchen um Entlassung des Bundeskanzlers Entlassung Ernennung WahlMisstrauensvotum Bundestag wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler 3 1 2 4 Art. 67 GG (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen. (2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen. 1. Charakterisiere das jeweilige Verhältnis eines Abgeordneten der Regierungsfraktion und eines Abgeordneten der Oppositionsfraktion zur Bundesregierung (M 5). 2. Versetze dich in einen Abgeordneten der Regierungsfraktion und der Opposition. Beurteile aus deiner Perspektive und mithilfe von M 6, welche Maßnahmen die beiden treffen sollen, um Kritik an der Regierung zu üben. Wähle dazu die Maßnahmen aus, die dir am sinnvollsten erscheinen und begründe deine Auswahl. 3. Fasse die Aussagen Michael Donths zu den Kontrollmöglichkeiten der Regierung durch die Abgeordneten zusammen (M 7). 4. Überprüfe die folgenden Aussagen zur Kontrolle der Regierung. Stimmen sie? Begründe deine Entscheidungen (M 6 – M 8). • Hauptaufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierung. • Bei der Auswahl der Kontrollmöglichkeiten ist die öffentliche Wirkung von entscheidender Bedeutung. • Nur die Opposition kontrolliert die Regierung. • Regierung und Parlament sind nicht vollständig voneinander getrennt. 4.3 Herrschaft und Kontrolle: Regierung und Opposition Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei g nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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