Volltext anzeigen | |
Kompetent in Wirtschaft & Recht erweitern – vertiefen – anwenden 5 5 10 15 20 25 30 10 35 40 45 50 55 Ein gesetzlich geregeltes Umtauschrecht bei fehler freier Ware gibt es nicht. Mittlerweile tauschen die meisten Händler Waren aus Kulanz um. Sie müs sen aber keineswegs den Kaufpreis erstatten, son dern stellen in der Regel einen Gutschein aus. Wer sich nicht sicher ist, ob das Geschenk gefällt, sollte sich vor dem Kauf nach einer freiwilligen Um tauschmöglichkeit erkundigen und sich das ggf. auf dem Kassenbon bestätigen lassen. Zurückgebrachte Artikel müssen selbstverständlich einwandfrei sein. Der Verkäufer kann außerdem auf die Rückgabe der Verpackung bestehen. www.verbrauchernews.de (5.3.2015) Im alltäglichen Sprachgebrauch werden diese bei den Begriffe oftmals synonym verwendet. Aus juris tischer Sicht sind Garantie und Gewährleistung allerdings strikt voneinander zu unterscheiden. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Käu fers auf Garantie. Vielmehr ist die Garantie eine freiwillige Verpflichtungserklärung des Herstellers gegenüber dem Kunden, die zusätzlich zur gesetzli chen Gewährleistungspflicht besteht und über den geschlossenen Vertrag hinausgeht. Etwaige Ansprü che aus einer Garantiezusage muss der Käufer so mit gegenüber dem Hersteller vorbringen. Garan tieversprechen zielen als besondere Dienstleistung des Herstellers darauf ab, das Vertrauen der Kun den in das Produkt und den Hersteller zu stärken. Der Inhalt dieses Versprechens ist frei gestaltbar, weshalb der Hersteller Umfang und Geltungszeit raum der Garantie selbst bestimmen kann. Übli cherweise bezieht sich das Garantieversprechen auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Produktteile über einen genau festgelegten Zeitraum (z. B. zwei oder fünf Jahre). Im Gegensatz zur Gewährleistung ist es hierbei unerheblich, ob die Mängel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (i. d. R. Über gabe) an den Kunden bestanden haben oder nicht. Die Garantieerklärung befindet sich meist auf einer gesonderten Urkunde, die in der Verpackung dem Produkt beigelegt wurde. Um sich auf die Garantie zu berufen, ist es empfehlenswert, dass diese Ur kunde mit dem Kassenbon aufbewahrt wird. Einige Hersteller fordern für die Berufung auf die Garantie sogar, dass der Kunde sich im Internet registriert, damit der Hersteller auf diese Weise Kenntnis darü ber erlangt, wann der Kunde das Produkt gekauft hat und verwendet. Die Gewährleistung oder Mängelhaftung betrifft die rechtlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrages zustehen, wenn der Ver käufer ihm eine mangelhafte Ware oder Sache gelie fert hat. Die Gewährleistungsansprüche stehen dem Käufer im Vergleich zur Garantie kraft Gesetzes zu. Der Käufer hat daher bei jedem Produkt, das bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Mängel aufge wiesen hat, einen Anspruch auf Gewährleistung ge genüber dem Verkäufer. Die Ansprüche sind im Rahmen der Gewährleistung binnen einer Frist von 24 Monaten geltend zu machen. Durch eine eingeräumte Garantiezusage kann die gesetzliche Mängelhaftung weder verringert noch außer Kraft gesetzt werden. Wird eine Garantie zusage gemacht, besteht sie also zusätzlich zur ge setzlichen Gewährleistung. Der Verkäufer der man gelhaften Ware kann sich seiner Verpflichtung aus der Gewährleistung nicht entziehen, indem er den Kunden an den Hersteller verweist. Der Kunde ist berechtigt, beim Verkäufer seine Ansprüche geltend zu machen. Dem Verkäufer selbst steht allenfalls ein Regress gegenüber dem Hersteller zu. Nach: www.jurarat.de/garantie-und-gewaehrleistung-was-ist-derunterschied, 9.2.2015 M1 Umtausch M2 Garantie und Gewährleistung – was ist der Unterschied? 1536.2 Rechtsfolgen aus dem Vorliegen eines Sachmangels Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d C .C . B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |