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81Die Bedeutung der Städte nimmt zu „Stadtluft macht frei“ Selbst die kleinste Stadt unterschied sich grundlegend von ihrer ländlichen Umgebung. Wirtschaftlich herrschten handwerkliche und gewerbliche Produktion und Handel vor. Ackerbürger, die ihren Lebensunterhalt als Bauern verdienten, bildeten nur in kleinen Landstädten die Mehrheit. Weitere Kennzeichen waren der Umschlag und die Verteilung von Waren zwischen Stadt und Land und zwischen den Regionen auf den städtischen Märkten. Auch rechtlich hob sich die Stadt vom Umland ab: Sie hatte ihre eigene Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Durch sie wurden die Bürger zu einer Rechtsund Friedensgemeinschaft. Grundlage des städtischen Rechts waren Privilegien, die der Stadtherr den Bürgern verlieh. Zu ihnen gehörten das Befestigungs-, Markt-, Münzund Zollrecht sowie Handelsrechte, die Gerichtsund Wehrhoheit. Gesellschaftlich war das städtische Bürgertum also ein privilegierter Stand: Stadtbürger durften nicht vor fremde Gerichte gezogen werden, mussten keine Frondienste leisten, konnten ohne Genehmigung eines Herrn heiraten und ohne Einschränkungen ihren Besitz verkaufen oder vererben sowie ihren Wohnsitz wechseln. Damit waren die Stadtbürger anders als die grundherrschaftlich abhängige Landbevölkerung persönlich frei. Der im 19. Jahrhundert entstandene Rechtssatz „Stadtluft macht frei“ fasst diesen Sachverhalt vereinfachend zusammen. i Die Freie Reichsstadt Nürnberg von Süden. Kolorierter Holzschnitt (31 x 53 cm) von Michael Wolgemut. Das Bild stammt aus der „Weltchronik“ des Nürnberger Stadtarztes Hartmann Schedel, die 1493 bei Anton Koberger in Nürnberg gedruckt worden war. Hier lebten um 1500 etwa 30 000 Menschen. Die Galgen vor den Mauern (unterer Bildrand) zeigen an, dass die Stadt die Blutsgerichtsbarkeit innehatte, d. h. die Todesstrafe verhängen konnte. Privilegien: Vorund Sonderrechte, die einer einzelnen Person oder einer Personengruppe (bis ins 19. Jh. v. a. dem Adel oder Klerus) zustehen. Den (Fern-)Kaufl euten gewährten die Herrscher etwa Zollbefreiungen oder Handelsvorrechte, da sie vom wirtschaftlichen Aufschwung profi tierten. Lesetipp: Oliver Plessow, Die Stadt im Mittelalter, Stuttgart 2013 Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt um es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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