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303 Der Weg in den Krieg M3 Der Nichtangriffspakt mit der UdSSR Im August 1939 wird der Öffentlichkeit ein Abkommen präsentiert, das der sowjetische Außenminister Wjatscheslaw M. Molotow mit dem deutschen Außenminister Joachim von Ribbentrop ausgehandelt hat: Art. 1 Die beiden vertragschließenden Teile verpfl ichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jedes Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten. Art. 2 Falls einer der vertragschließenden Teile Gegenstand kriegerischer Handlungen seitens einer dritten Macht werden sollte, wird der andere vertragschließende Teil in keiner Form diese dritte Macht unterstützen. […] Art. 4 Keiner der beiden vertragschließenden Teile wird sich an irgendeiner Mächtegruppierung beteiligen, die sich mittelbar oder unmittelbar gegen den anderen Teil richtet. Geheimes Zusatzprotokoll1: Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung der zum polnischen Staate gehörenden Gebiete werden die In teressensphären Deutschlands und der UdSSR ungefähr durch die Linie der Flüsse Narew, Weichsel und San abgegrenzt. Die Frage, ob die beiderseitigen Interessen die Erhaltung eines unabhängigen polnischen Staates erwünscht erscheinen lassen und wie dieser Staat abzugrenzen wäre, kann endgültig erst im Laufe der weiteren politischen Entwicklung geklärt werden. In jedem Falle werden beide Regierungen diese Frage im Wege einer freundschaftlichen Verständigung lösen. OSTEUROPA. Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens, 39. Jg. (1989), S. 417 419 1. Geben Sie die Punkte des deutsch-sowjetischen Abkommens wieder. 2. Erläutern Sie, was der Nichtangriffspakt über die außenpolitischen Planungen beider Länder aussagt. 3. Erörtern Sie die Bedeutung des geheimen Zusatzprotokolls. 1 Das Zusatzprotokoll wurde im Westen 1948 bekannt; die Sowjet union bestritt bis 1989 die Existenz dieser Abmachung. 5 10 15 20 i „Fragt sich, wie lange die Flitterwochen dauern werden?“ Karikatur von Clifford K. Berryman im „Washington Star“ vom 9. Oktober 1939. 32015_1_1_2015_Kap3_260-351.indd 303 01.04.15 11:00 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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