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29Eine aristokratische Staatsordnung im Wandel Römische Volksversammlung Gesetze, Entscheidungen über Krieg und Frieden Gesetze S E N A T Plebiszite beschließen beschließt (nur Männer; nicht vertreten: Frauen, Fremde ohne Bürgerrecht, Sklaven) Zenturiatkomitien Tributkomitien Concilium plebis 193 Zenturien Einteilung nach Vermögensklassen (timokratisches Prinzip) 35 Tribus (territoriales Prinzip) 35 Tribus (territoriales Prinzip) bringen ein Imperiumsträger: 2 Konsuln, Prätoren „niedere“ Beamte: 2 curulische Ädilen, Quästoren 2 Zensoren entscheiden über Zugehörigkeit 10 Volkstribunen 2 plebejische Ädilen bindende Empfehlungen Gesetzesvorschläge Vetorecht Ernennung in Notzeiten M a g i s t r a t wählen alle 5 Jahre wählen jährlich wählen jährlich wählen jährlich Diktator Die Verfassung der Republik Die Aristokratie übertrug die Staatsgewalt demgemäß einer vierstufigen Beamtenhierarchie, der Magistratur. An deren Spitze standen zwei Konsuln. Sie waren mit dem Imperium, der fast unumschränkten zivilen und militärischen Höchstgewalt, ausgestattet. Auch beriefen und leiteten sie Volksversammlungen und Senatssitzungen und führten das Heer. Den anderen Beamten gegenüber besaßen sie ein Weisungs-, dem Amtskollegen gegenüber ein Blockaderecht. Dies sowie die Beschränkung der Amtszeit auf ein Jahr (Annuität) setzten ihrer Macht Grenzen. Verließen die Konsuln die Stadt, fi el die Staatsleitung an die sonst für die Rechtsprechung zustän digen Prätoren. Die nachgeordneten Ädilen kümmerten sich um Märkte, Tempel und öffentliche Ordnung; die Quästoren verwalteten die Staatskasse. Die hohen Staatsämter konnten nur in einer bestimmten Reihenfolge (cursus honorum) und mit einem festgesetzten Mindestalter übernommen werden. Der Weg zum Konsulat, das frühestens mit 43 Jahren bekleidet werden durfte, führte zunächst über das Amt eines Quästors (ab 30 Jahre), dann eines Prätors (ab 40 Jahre). In der Regel konnte man sich erst nach zehn Jahren zum zweiten Mal um das Konsulat bewerben. Rechtlich bildete der Senat in der Republik nicht mehr als eine Versammlung von ca. 300 ehemaligen Amtsträgern. Faktisch war er jedoch jahrhundertelang das unumstrittene Machtzentrum der Republik. Seine Entscheidungen repräsentierten die versammelte Autorität aller Adelsgeschlechter sowie die politische Erfahrung aller jemals politisch Verantwortlichen. Der Senat besetzte die Geschworenengerichte und er bestimmte die Steuersätze für die Bürger und für die Bewohner der dauerhaft unterworfenen Gebiete (Provinzen*). Ferner empfi ng er ausländische Gesandtschaften, verhandelte mit ihnen und schloss Verträge mit fremden Staaten. Die Senatoren entschieden, wie viele Truppen im Kriegsfall ausgehoben und eingesetzt werden sollten. Sie ernannten auch die Oberkommandierenden und gewährten einen Triumph für den siegreichen Feldherrn. Schließlich konnte der Senat in Krisensituationen den Staatsnotstand erklären und den Konsul beauftragen, mit allen Mitteln die Sicherheit wiederherzustellen. Wenn beide Konsuln beispielsweise auf einem Feldzug umkamen, konnte der Senat einen Zwischenkönig (interrex) berufen, der umgehend die Wahl der Nachfolger leitete. Drohte Gefahr für den Staat, durfte der Konsul im Auftrag des Senats für sechs Monate einen Diktator ernennen. Dieser besaß unbeschränkte Vollmachten und konnte nach eigenem Ermessen alle Maßnahmen treffen, um den Notstand zu beseitigen. Der Diktator ernannte bei seinem Amtsantritt einen Reiteroberst als seinen Vertreter bei Abwesenheit. Der Reiterführer war die rechte Hand des Diktators und der nächsthöhere Beamte. Er war außerdem berechtigt, ähnlich wie ein Prätor, Truppen anzuführen. i Verfassung der Römischen Republik ab 250 v. Chr. Vgl. dazu auch den MethodenBaustein S. 37 39. * Siehe S. 32. Lesetipps: p Martin Jehne, Die römische Republik. Von der Gründung bis Caesar, München 32013 p Raimund Schulz, Die Römische Republik, Stuttgart 2014 Internettipp: Zur Römischen Republik siehe Code 4663-02 Nu r z u P rü fzw ec ke n Ei ge n m d es C .C . B uc ne r V er la gs | |
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