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31Eine aristokratische Staatsordnung im Wandel 31 Stimmen, dem zahlenmäßig viel kleineren Besitzbürgertum vorbehalten blieben, sodass hier die Proletarier benachteiligt waren. Formal bildeten Volk und Volksversammlungen ein starkes Gegengewicht gegen die adligen Senatoren und Magistrate, indem sie über Krieg und Frieden, die Gesetze und Magistratswahlen entschieden. Tatsächlich kontrollierte der Senat über die Magistrate aber auch die Volksversammlungen. Von sich aus durfte das Volk nicht aktiv werden. Allein der leitende Beamte war befugt, Anträge zu stellen oder Kandidaten zur Wahl zu präsentieren. Bei Abstimmungen oder Wahlen konnte das Volk nur zustimmen oder ablehnen. War der Magistrat mit dem Ergebnis der Abstimmung nicht zufrieden, musste er es nicht verkünden. Er hatte das Recht, den Abstimmungsvorgang beliebig oft wiederholen zu lassen. Die Ständekämpfe Der Adel nutzte sein Machtmonopol in der frühen Republik, um sich Vorteile bei der Landverteilung zu sichern und viele Plebejer in die Schuldknechtschaft herabzudrü cken, die der Sklaverei gleichkam. Da die plebejische Mittelschicht aber als Rückgrat der Hoplitenphalanx unersetzlich war, stiegen ihr Selbstbewusstsein und ihr Unwille über die drückende Adelsherrschaft. Der politische und soziale Gegensatz zwischen der kleinen Schicht des großgrundbesitzenden Adels und der großen Menge der Plebejer führte zu Auseinandersetzungen, die sich mehr als zwei Jahrhunderte hinzogen (Ständekämpfe). In deren Verlauf konnten die Plebejer eine fast vollständige Gleichstellung mit den Patriziern erreichen. Sie schufen sich eigene Organe, die später auch von den Patriziern anerkannt wurden. Seit 450 v. Chr. wurden jährlich zehn Volkstribune gewählt (u M2). Sie leiteten die Volksversammlung der Plebejer (concilium plebis). Dort wurden Plebiszite (Volksbeschlüsse) gefasst. In den Ständekämpfen erzwang die Plebs mit Wehrdienstverweigerung und Streiks schrittweise die Abschaffung der sozialen, rechtlichen und politischen Privilegien des Patriziats. Um 450 v. Chr. machte zunächst die Veröffentlichung des ZwölfTafel-Gesetzes das Recht für Plebejer kontrollierund einklagbar. Es sollte die Plebejer vor der Willkür der Patrizier schützen und blieb über Jahrhunderte die einzige Gesetzessammlung. Die auf dem Forum Romanum aufgestellten zwölf Tafeln enthielten unter anderem Angaben zum Ablauf eines Prozesses, zum Familienund Erbrecht, zum Vertragsrecht sowie zu Strafverfahren und Strafrecht.* Die Patrizier verloren nur allmählich ihre privilegierte Stellung. Um 445 v. Chr. fi el die soziale Schranke des Heiratsverbotes zwischen den Ständen. 367 v. Chr. erreichten die Plebejer den Zugang zum Konsulat, und 326 v. Chr. wurde die Schuldknechtschaft aufgehoben. Es folgten 287 v. Chr. die Anerkennung der Volkstribunen als Magistrate (Staatsbeamte) und 287 v. Chr. der Plesbizite als Staatsgesetze (lex Hortensia). Das Patriziat schloss also Kompromisse, erhielt aber prinzipiell die Adelsherrschaft. Es fand in den führenden Plebejerfamilien Verbündete. Gemeinsam mit der plebejischen Elite verschmolz es zu einem neuen Adel, der Nobilität (lat. nobilitas: die Namhaften). Sie stand an der Spitze der Gesellschaft und lenkte die Geschicke Roms. Die Autorität dieser adligen Führungsschicht, die aus 20 bis 30 Familien bestand, beruhte zuletzt nicht mehr auf dem Vorrecht der Geburt, sondern auf der Machtstellung, die sie durch die Bekleidung hoher Staatsämter innehatte. Im Lauf der Zeit schloss sich die Nobilität immer stärker gegen aufstrebende Konkurrenten ab. Diese „neuen Männer“ (homines novi) besaßen keine anerkannten Vorfahren und mussten außerordentliche Fähigkeiten vorweisen, um überhaupt in ein hohes Amt gewählt zu werden (u M3). Nur reiche und angesehene, oft mit adligen Familien verwandte Bürger be saßen die Voraussetzung, diesen Karrieresprung zu vollziehen. Freigelassene Patrizier Nobilitätreiche Plebejer reichste Bürger/ Ritter (patroni) Bauern und Handwerker Sklaven P l e b e j e r cl ie n te s i Die sozialen Verhältnisse in der Republik. Nach: Louis de Blois und Robert J. van der Spek, Einführung in die Alte Welt, Stuttgart 1994, S. 127 (leicht verändert) Mittellose römische Bauern und Handwerker, aber auch freigelassene Sklaven unterstellten sich als Klienten (lat. clientes: Schutzbefohlene) dem Schutz eines gesellschaftlich höherstehenden und materiell bessergestellten Patrons (lat. patronus: Schutzherr). Unter dem Klientelwesen verstand man ein Treueverhältnis auf Gegenseitigkeit. Der Patron schützte seine Klienten vor sozialer Not, vertrat sie vor Gericht und in der Politik. Dagegen verpfl ichteten sich die Klienten, den Patron bei seinen Geschäften zu unterstützen. p Erklären Sie anhand des Schaubildes die Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen der römischen Gesellschaft. Gehen Sie dabei auf die Mengenund mög lichen Macht verhältnisse zwischen den einzelnen Gruppen ein. p Arbeiten Sie den Durchlässigkeitsgrad der Gesellschaft heraus. * Siehe S. 40 und 42. N r z ur P rü fzw ck en Ei ge nt um d es C .C . B uc ne V er la gs | |
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