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69Herrschaftsformen und ihr Wandel Herrschaftsformen und ihr Wandel Grundlagen der Königsherrschaft Im Gegensatz zum heutigen Staat mit seinen vielfältigen Aufgabenfeldern zugunsten der Bürger war der Sinn herrschaftlicher Ordnung im Mittelalter auf wenige, aber zentrale Zwecke ausgerichtet: Die Menschen sollten vor äußeren Feinden geschützt werden und im Innern galt es, Recht und Frieden zu sichern. Dies waren vor allem Aufgaben des Königs. Er war oberster Heerführer. Als Wahrer von Frieden und Recht stellte er einzelne Personengruppen wie Witwen und Waisen, Geistliche, Kaufl eute und Juden unter seinen besonderen Schutz. Fundament der Königsherrschaft war ursprünglich die germanische Überzeugung von der Geblütsheiligkeit der Herrschersippe, der man ein magisches Königsheil zuschrieb. Diese Vorstellungen wurden durch die kirchliche Lehre vom Gottesgnadentum des Herrschers verdrängt. Durch die kirchliche Salbung erfuhr der „von Gott geweihte“ König eine Aufwertung gegenüber allen anderen Großen und Mächtigen seines Reiches. Allerdings konnte der König keineswegs willkürlich regieren. Er musste sich in seiner Amtsführung an das Gewohnheitsrecht, die überlieferten Volksgesetze halten. Auch war er an die Zustimmung der adligen Machteliten gebunden: Wichtige Entscheidungen ließ er deshalb auf Hofoder Reichstagen mit Zustimmung der Großen aus allen Teilen des Landes treffen, um so ihre Durchsetzbarkeit zu erhöhen (u M1). Je nach Machtfülle und persönlichem Durchsetzungsvermögen des Herrschers konnten diese Beschlüsse auf bloße Bestätigung und Unterstützung der Absichten des Königs hinauslaufen oder aber eine echte Kontrolle und Einengung der königlichen Pläne bedeuten. o „Die unverrückbaren Säulen des Reiches.“ Abbildung (15 x 11 cm) aus einer Bilderhandschrift, die Kurfürst Balduin von Trier, der Bruder Kaiser Heinrichs IV., um 1340 anfertigen ließ. Der lateinische Text unter dem Bild lautet übertragen: „Die sieben Kurfürsten wählen am 27. November 1308 Heinrich, Graf von Luxemburg, in Frankfurt zum König der Römer.“ Seit Anfang des 14. Jh. durften sieben Reichsfürsten den König wählen. Als Kurfürsten (mittelhochdeutsch „kur“: Wahl) waren dies – wie in der „Goldenen Bulle“ von 1356 festgehalten – die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. p Bestimmen Sie die Wappen der Erzbischöfe. p Die Kurfürsten galten als die „unverrückbaren Säulen des Reiches“. Erläutern Sie diese Aussage. N r z ur P üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C . B uc hn er V er la gs | |
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