Sie möchten Kopien oder Scans unserer gedruckten Lehrwerke für Ihren Unterricht nutzen und fragen sich, in welchem Rahmen das erlaubt ist? Dazu können wir Ihnen eine einfache Antwort liefern:
Um Lehrerinnen und Lehrern unkompliziert Scans und Kopien aus Schulbüchern zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Bildungsmedienverlagen und den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst sowie Musikedition den Gesamtvertrag „Vervielfältigungen an Schulen“ geschlossen. Die Lehrkräfte profitieren hiervon doppelt: Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit – auch für das Einscannen von Printmedien.
Der sogenannte „Fotokopiervertrag“ gestattet es Lehrkräften an Schulen, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch Scans und Kopien aus Schulbüchern zu erstellen und abzuspeichern. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:
>> Alle Details und den Gesamtvertrag finden Sie unter www.schulbuchkopie.de
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