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199 Bis hierhin und doch weiter Du hast in den letzten Lektionen schon erfahren, dass ein reger kultureller und wirtschaftlicher Austausch einsetzte, sobald die Römer ein fremdes Gebiet erobert hatten. Eine Ausnahme bildete aber das Land der germanischen Volksstämme im Norden, die jenseits des Limes lebten, der die Grenze zwischen dem römisch besetzten und dem freien Germanien bildete. Germanen waren den Römern sehr fremd, wie zahlreiche Aussagen römischer Autoren belegen. Tacitus, ein römischer Autor des 1. Jh.s n. Chr., schreibt über die Germanen: ● Sie haben alle dasselbe Aussehen: trotzige blaue Augen, rotblondes Haar und große Leiber. ● Wenn sie nicht auf einem Kriegszug sind, verbringen sie ihre Zeit … zum größeren Teil ohne Beschäftigung mit Essen und Schlafen. ● Jeder hat bei den Mahlzeiten einen Sitzplatz für sich und ein eigenes Tischchen. Sie fassen wichtige Beschlüsse meist bei Gelagen, wenn sie betrunken sind. ● Als Getränk haben sie eine Flüssigkeit aus vergorenem Weizen oder Gerste. Der Limes ist eine von den Römern geschafene Grenze auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland. Er diente dem römischen Reich als Sicherung gegen Übergrife germanischer Stämme, die von den Römern nicht dauerhaft zu besiegen waren. Dieser Limes ist mit seinen ca. 500 km Länge das zweitlängste Bauwerk nach der Chinesischen Mauer und so bedeutend, dass es im Jahre 2005 von der UNESCO in den Rang eines Weltkulturerbe-Denkmals erhoben wurde. Bayern D E U T S C H L A N D BadenHessen Rheinland-Pfalz NordrheinWürttemberg Westfalen M a i n Ne cka r Donau D on a u N ecka r R h e i n Na he M a i n Rhein M os el I s ar REGENSBURG CASTRA REGINA MAINZ MOGONTIACUM BONN BONNA KÖLN COLONIA AGRIPPINA TRIER AUGUSTA TREVERORUM AUGSBURG AUGUSTA VINDELICORUM Werra Sa al eThüringen Militäranlagen im obergermanisch-rätischen Limesgebiet Limes Legionslager weiterbestehende Limeskastelle und Neugründungen seit Mitte des 2. Jh.s bis Mitte des 2. Jh.s aufgelassene Kastelle des späten 1. und frühen 2. Jh.s heutige Bundeslandgrenze 20 km Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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