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49Verfassungsdiagramme analysieren, Verfassungen visualisieren Checkliste „Verfassungen visualisieren“ Legitimität („Womit wird die Ausübung von Macht im Staat gerechtfertigt?“) 4 Wer ist laut Verfassung der Souverän? (Hier gibt es streng genommen nur zwei Möglichkeiten: „das Volk“ oder „der Fürst“.) 4 Wer hat die Verfassung erlassen (Verfassungsgeber), wodurch ist/war er legitimiert? 4 Welche Werte bestimmen das Wesen der Verfassung? (möglicherweise in der Präambel) Partizipation („Welche Möglichkeiten der Beteiligung und Mitbestimmung hat das Volk?“) 4 Werden bestimmte Verfassungsorgane durch Wahlen bestimmt? 4 Welche Wahlgrundsätze gelten dabei? (Mehrheitsoder Verhältniswahl, direkte oder indirekte Wahl, Zensuswahlrecht) 4 Gibt es das Recht, Gesetzesentwürfe zur Abstimmung vorzulegen, und wem kommt es zu? 4 Gibt es neben Wahlen auch das Recht auf Volksabstimmungen? Exklusion („An welche Voraussetzungen ist das politische Mitbestimmungsrecht geknüpft?“) 4 Wer ist (ggf. warum) von der Teilhabe am Willensbildungsprozess ausgeschlossen? Die umgekehrte Aufgabe besteht in der Umsetzung einer Verfassung oder Verfassungsbeschreibung in ein grafisches Verfassungsdiagramm. Hierzu ist zunächst die genaue Lektüre jeder einzelnen Passage des Textes erforderlich: 4 Welche Verfassungsorgane werden im Text genannt? 4 Werden Angaben über die Zusammensetzung der Verfassungsorgane, ihr Zustandekommen und ihre Kompetenzen gemacht? 4 Welche rechtlichen Beziehungen zwischen den Organen werden beschrieben? Um die einzelnen Verfassungsorgane (auch das Volk bzw. die wahlberechtigte Bevölkerung können als solches aufgefasst werden) im Schema sinnvoll anzuordnen, kann ihre Zuordnung zu den drei Staatsgewalten sinnvoll sein, die seit der Aufklärung als Aufgaben des Staates verstanden werden. So kann auch verdeutlicht werden, ob die Verfassung eine Gewaltenteilung vorsieht oder eine Gewaltenverschränkung vorliegt. Legislative oder gesetzgebende Gewalt: Dieser Bereich des Staates umfasst alle Organe und Verfahren, die mit dem Erlass von Gesetzen befasst sind. In einer Verfassung ist geregelt, wer einen Vorschlag über ein neues Gesetz einbringen darf (Recht zur Gesetzesinitiative), in welchen Gremien über den Erlass beraten und abgestimmt wird und wer am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wird. Exekutive oder vollziehende Gewalt: Ihr ist im Staat die Durchführung der Gesetze und Ausführung der Verordnungen anvertraut. Hierzu gehören die Regierung sowie die öffentliche Verwaltung. Die Exekutive eines Staates kann hierarchisch gegliedert sein in gesamtstaatliche Einrichtungen sowie Organe für Untereinheiten (Länder, Kreise, Gemeinden etc.). Zur Exekutive gehören auch die nachgeordneten Instanzen Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzverwaltung. Judikative oder rechtsprechende Gewalt: Zu diesem Funktionsbereich des Staates gehören die Gerichte. Die Verfassung kann eine hierarchische Gliederung des Gerichtswesens enthalten sowie bestimmte Gerichte mit speziellen Aufgaben einrichten. Sie regelt auch das Appellationsrecht, also die Frage, wer in welcher Angelegenheit welches Gericht anrufen kann. N r z P rü fz w e c k n E ig e n t m d e s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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