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Auf einen Blick 53 3 4 Frühe Neuzeit: Neue Menschen und Weltbilder Neueste Zeit: Demokratisches Gedankengut im 19. und 20. Jahrhundert Die europäischen Religionskriege des 16. Jahrhunderts veranlassten Theoretiker wie Hobbes und Bossuet, einen Staat zu fordern, an dessen Spitze ein uneingeschränkt regierender Monarch stand (Absolutismus). Damit sollten die Untertanen vor der Gewalt aller gegen alle geschützt werden. Der Herrscher legitimierte seine Macht entweder durch die Theorie des Gottesgnadentums oder durch einen Gesellschaftsvertrag. Seit Ende des 17. Jahrhunderts kritisierten Vertreter der Geistesbewegung der Aufklärung die absolutistische Herrschaft. Diese Kritik gründete im Glauben an die Vernunft (Rationalismus): Alle Gegebenheiten wurden mit Verstandesmitteln hinterfragt. Die Staatstheorie ging davon aus, dass die Macht der Regierenden durch einen Gesellschaftsvertrag begründet wird. Durch Teilung der Staatsgewalt in unabhängige Bereiche (Gewaltenteilung) sei deren Missbrauch durch den Herrscher zu verhindern (Locke, Montesquieu). Rousseau sah dagegen die Republik als staatliche Idealform. Er war der Ansicht, dass die Bürger die Herrschaft gemeinsam durch Vollzug des unteilbaren Gemeinwillens ausüben würden. Sein Modell war das Vorbild für viele der später diskutierten Auffassungen von direkter Demokratie. Auf den Gedanken der Aufklärung basieren alle modernen westlichen Gesellschaften. Das gilt für die Wissenschaften und die politischen Modelle der Demokratie. Die Aufklärung fragt nach Rationalität traditioneller Denkmuster. Ihre Kritiker meinten, sie würde das Emotionale, das den Menschen neben der Vernunft auch ausmache, kaum beachten. Die Aufklärung wurde auch für blutige Exzesse der europäischen Revolutionen und Diktaturen des 19. und 20. Jahrhunderts mitverantwortlich gemacht. Staatstheoretische Ideen der Aufklärung wurden erstmals in der Französischen Revolution ab 1789 verwirklicht. In der Verfassung von 1790 setzte das französische Bürgertum die Gewaltenteilung und die politische Partizipation von Teilen der männlichen Bevölkerung (Zensuswahlrecht) durch. Es entstand eine konstitutionelle Monarchie. In Bayern gewährte der König eine konstitutionelle Verfassung, die einer kleinen Zahl von Männern über ein Parlament Einfluss auf die Gesetzgebung verschaffte. Mit diesem Teilverzicht auf die eigene Macht reagierte der König auch auf immer stärker geäußerte Wünsche in der Öffentlichkeit, in Deutschland die nationale Einheit und die politische Partizipation des Bürgertums zu verwirklichen. Diese Forderungen wurden von den monarchischen Regierungen der Restauration unterdrückt. Die Revolution von 1848/49 wurde von einer Massenbewegung der Bürger getragen. Sie scheiterte am bewaffneten Widerstand der Fürsten (Reaktion), aber demokratische Ideen waren von nun an fest in den Köpfen verankert. Ein deutscher Nationalstaat wurde erst 1871 durch Bismarck geschaffen, allerdings anders, als sich die liberal-demokratischen Revolutionäre dies 1848/49 gewünscht hatten. Das Deutsche Reich wurde „von oben“ gegründet, ohne Beteiligung der Bevölkerung. Es war von einem mächtigen Kaiser und seinem Kanzler dominiert. Die Volksvertretung wurde nach demokratischen Regeln gewählt, besaß aber nur geringe Kompetenzen. Deutschland blieb in seiner demokratischen Entwicklung weit hinter den modernen westeuropäischen Staaten zurück. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg stand in Deutschland die Demokratisierung auf der Tagesordnung. Es konkurrierten zwei Konzepte: die unter anderem von den Sozialdemokraten getragene parlamentarische Demokratie und das von Kommunisten bevorzugte Rätesystem. Die Entscheidung fiel für die repräsentative Demokratie. Erstmals galt auch das Frauenstimmrecht. Die Weimarer Verfassung hatte manche Systemfehler, und Demokraten wurden von antidemokratischen Kräften bekämpft. Sie hielt sich trotz großer Belastungen, bis im Januar 1933 die Nationalsozialisten die Regierung übernahmen und die Republik in eine Diktatur verwandelten. N u r u P rü fz w e k e n E ig e n tu m d s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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