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Begründung der Menschenwürde 173 5 10 15 20 1 Artikel 1 legt die Menschenwürde als obersten Wert des Grundgesetzes fest. Gib seinen Wortlaut in eigenen Worten wieder und erläutere die Bedeutung dieses Artikels. ➜ M1 2 Erarbeitet in Gruppenarbeit Nida-Rümelins These und seine Argumentation. ➜ M2 3 Recherchiere die Ideengeschichte des Menschenwürdebegriffs. ➜ M3 4 Fasse zusammen, worauf sich nach Mirandola die Besonderheit des Menschen und damit seine Würde gründet. ➜ M4/M5 Glossar: Ethos, Humanist, normativ, Renaissance A u fg a b e n noch unsterblich geschaffen, damit du dich frei, aus eigener Macht, selbst modellierend und bearbeitend zu der von dir gewollten Form ausbilden kannst. Du kannst ins Untere, zum Tierischen, entarten; du kannst, wenn du es willst, in die Höhe, ins Göttliche wiedergeboren werden.“ Giovanni Pico della Mirandola, S. 29 Der Mensch – die Krone der SchöpfungM4 In der Mitte der Welt Der italienische Humanist Giovanni Pico della Mirandola (14631494) legte in der Renaissance mit seiner Bestimmung der Menschenwürde den Grundstein für die moderne Auffassung. In einem seiner Texte heißt es: Also ließ er [Gott] sich auf den Entwurf vom Menschen als einem Gebilde ohne unterscheidende Züge ein; er stellte ihn in den Mittelpunkt der Welt und sprach zu ihm: „Keinen festen Ort habe ich dir zugewiesen und kein eigenes Aussehen, ich habe dir keine dich allein auszeichnende Gabe verliehen, da du, Adam, den Ort, das Aussehen, die Gaben, die du dir wünschst, nach eigenem Willen und Ermessen erhalten und besitzen sollst. Die beschränkte Natur der übrigen Wesen wird von Gesetzen eingegrenzt, die ich gegeben habe. Du sollst deine Natur ohne Beschränkung nach deinem freien Ermessen, dem ich dich überlassen habe, selbst bestimmen. Ich habe dich in die Weltmitte gestellt, damit du umso leichter alles erkennen kannst, was ringsum in der Welt ist. Ich habe dich nicht himmlisch noch irdisch, nicht sterblich M5 Giovanni Pico della Mirandola, Die Stellung des Menschen (nach Carolus Bovillus, 1509) Experteng Experteng Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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