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M 4 Robespierre als Henker des Henkers. Radierung (13,8 x 8,3 cm) eines unbekannten Künstlers, Ende 1794. Die Guillotine entwickelte sich zu einem Kennzeichen des Terrors. Dieses Hin richtungs gerät wurde seit dem Frühjahr 1792 eingesetzt und ist nach dem Arzt Joseph Ignace Guillotin benannt. Die ers ten Fallbeile baute der deutsche Klavier bauer Tobias Schmidt. Zum Bild: Die Blätter unten rechts symbolisieren die Verfassungen von 1791 und 1793. Auf dem Schafott liegt ein Henker. Die In schrift auf der Grabpyramide lautet: „Hier ruht ganz Frankreich.“ 1. Erkläre mit eigenen Worten, wie Robespierre das Verhältnis von Tugend und Terror sieht (M 1). 2. Prüfe, ob sich die Ziele Robes pierres (M 1) mit den Menschen und Bürgerrechten (siehe M 1, Seite 170) verein baren lassen. 3. Nenne die Grundsätze, die Lavater der Politik des Nationalkonvents entgegensetzt (M 2). 4. Untersuche die Statistik (M 3). Welche Angaben kannst du erklären, welche sind erklärungsbedürftig? 5. Untersuche die Zeichnung (M 4). Erläu tere die Absicht des Zeichners. M 1 Rechtfertigung Robespierre spricht am 5. Februar 1794 vor dem Nationalkonvent über das Ziel der Revolution und den Terror: Welches Ziel erstreben wir? Wir wollen den friedlichen Genuss der Freiheit und der Gleichheit […]. Wir wollen die Dinge so ordnen, dass alle niedrigen und grausamen Leidenschaften im Zaum gehalten und alle wohltätigen und edlen Leidenschaften durch die Gesetze geweckt werden; wir wollen eine Ordnung schaffen, in der sich der Ehrgeiz auf den Wunsch beschränkt, Ruhm zu erwerben und dem Vaterland zu dienen; in der Vornehmheit nur aus der Gleichheit entsteht; wo der Bürger dem Magistrat, der Magistrat dem Volke und das Volk der Gerechtigkeit unterworfen ist; eine Ordnung, in der das Vaterland das Wohlergehen eines jeden Einzelnen sichert und jeder Einzelne stolz das Gedeihen und den Ruhm des Vaterlandes genießt […]. Wenn in friedlichen Zeiten der Kraft quell der Volksregierung die Tugend ist, so sind dies in Zeiten der Revolution Tugend und Terror zusammen. Ohne die Tugend ist der Terror verhängnisvoll, ohne den Terror ist die Tugend machtlos. Der Terror ist nichts anderes als die unmittelbare, strenge und unbeugsame Gerechtigkeit; er ist also ein Ausfl uss der Tugend. Maximilien Robespierre, Ausgewählte Texte, deutsch von Manfred Unruh, Hamburg 1971, S. 582 ff. M 2 Kritik Am 21. Oktober 1793 schreibt der Pfarrer und Schriftsteller Johann Caspar Lavater aus Zürich an einen französischen Abgeordneten: Seitdem Ihr Euren guten König umgebracht und gemordet habet auf eine unerhörte Weise und auf die despotischste Art; […] seitdem Ihr, den Dolch in der Hand, zur Freiheit zwanget; seitdem Ihr die bewegliche Köpfmaschine an die Stelle der zerstörten Bastille setztet; seitdem man nichts mehr sagen oder schreiben darf, was man unter den despotischsten Königen sagen und schreiben durfte, seitdem zittre ich, wenn ich Euch von Freiheit reden höre. Monarchie oder Republik, das ist mir gleichgültig; aber Freiheit! Nicht das Wort jedoch, nicht die Ausrufungen, nicht die […] Reden werden Frankreich diese Freiheit geben. […] Wo ist die Freiheit, wo ist die Sicherheit der Ehre, des Eigentums, des Lebens? […] Alle Eure Könige und alle Könige der Erde zusammen gaben nie so viele Beispiele des abscheulichen Despotismus, wie Ihr seit drei Jahren gebet. Gustav Landauer, Briefe aus der Französischen Revolution, Bd.2, Berlin 31985, S. 104 ff. 5 10 15 20 5 10 15 177Mit Material arbeiten M 3 Politisch motivierte Todes urteile Grund lage der folgenden Statistik sind Angaben von 14 080 bzw. 16 594 Hinrichtungen, die zwischen März 1793 und August 1794 stattgefunden haben. *Kaufl eute, Bankiers, hohe Staatsdiener etc. **Handwerker, Kleinhändler etc. ***Sansculotten Nach: Donald Greer, The Incidence of the Terror during the French Revolution. A Statistical Interpretation, Cambridge, Mass. 1935 (ND Gloucester, Mass. 1966), S. 143 und 165 (vereinfacht) Verurteilungen wegen bewaffneten Aufruhrs 78 % eidverweigernder Agitation 19 % Wirtschaftsverbrechen 1 % Regionale Verteilung der Urteile Paris 16 % Südosten 19 % Westen 52 % Rest des Landes 13 % Von den Verurteilten waren Adlige 1 158 (8,25 %) Geistliche 920 (6,50 %) Gehobenes Bürgertum* 1 964 (14,00 %) Kleinbürgertum** 1 488 (10,50 %) Lohnempfänger*** 4 389 (31,25 %) Bauern 3 961 (28,50 %) Sonstige 200 (1,50 %) 4492_1_1_2013_164_191.indd 177 28.02.13 15:05 Nu r z u Pr üf zw e ke n Ei g nt um d s C .C .B u hn r V rla gs | |
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