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Dies verdeutlichen die folgenden Zahlungsarten exemplarisch: In Deutschland wird ca. jede dritte bargeldlose Zahlung mit dem Instrument der Überweisung abgewickelt. Dabei weist der Kontoinhaber seine Bank an, von seinem Konto einen bestimmten Betrag auf das Konto des Zahlungsempfängers zu übertragen. Eine solche Anweisung kann z. B. per Überweisungsformular erfolgen. Überweisungen eignen sich besonders für einmalige Zahlungen. Der Dauerauftrag ist eine besondere Form der Überweisung. Bei regelmäßig und in gleicher Höhe wiederkehrenden Zahlungen kann der Schuldner seine Bank anweisen, den entsprechenden Betrag z. B. jeden Monat an einen bestimmten Gläubiger zu überweisen. Zahlungsaufträge wie Miete oder die monatliche Sparrate für einen Bausparvertrag müssen damit nur einmal bei der Bank angewiesen werden. Überweisungen und Daueraufträge können, meist kostengünstiger, auch elektronisch, z. B. per Online-Banking erfolgen. Mittels eines PCs, Tablet-Computers oder Smartphones hat der Kontoinhaber Zugang zu seinem Konto. Allerdings sind durch das sogenannte Phishing die Betrugsfälle beim Online-Zahlungsverkehr in der Vergangenheit stark gestiegen. Dabei wird der Verbraucher auf eine betrügerische Website gelenkt, die der seiner Bank zum Verwechseln ähnlich sieht. Gibt er dort PIN und TAN ein, landen diese in den Händen der Betrüger. Eine weitere Art, Geld einfach und schnell zu transportieren, stellt das Lastschriftverfahren dar. Dieses eignet sich vor allem bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen über unterschiedlich hohe Beträge wie z. B. der Telefonrechnung. Der Kontoinhaber erteilt dem Zahlungsempfänger, hier der Telefongesellschaft, eine Einzugsermächtigung. Diese erlaubt es der Telefongesellschaft, den fälligen Rechnungsbetrag vom Konto abzubuchen. Auch wer mit seiner Bankkarte in einem Geschäft bezahlt und anschließend auf dem Beleg unterschreibt, erteilt dem Verkäufer die Erlaubnis, den entsprechenden Betrag per Lastschrift vom Konto abbuchen zu lassen. Sowohl für die Überweisung als auch den Dauerauftrag und das Lastschriftverfahren benötigt der Schuldner ein Girokonto bei einer Bank. In der Regel werden auf diesem auch die Gehaltszahlungen verbucht. Das Girokonto übernimmt damit die meisten Aufgaben des täglichen Zahlungsverkehrs. Im Normalfall erhält der Kunde zu seinem Girokonto eine sog. Girocard. Mit dieser kann er bargeldlos in Geschäften bezahlen und Geld am Bankautomaten vom Girokonto beziehen. Sicherheit BequemlichkeitKosten 43 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn r V er la gs | |
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