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Aufgaben PausenverkaufM 3 die Übergabe der Sache. – Damit haben Sie bereits ein fundamentales Prinzip des BGB kennen gelernt, nämlich das sog. Abstraktionsprinzip. Nach diesem Prinzip trennt das BGB säuberlich zwischen dem sog. Grundgeschät , durch das sich jemand zu etwas verpl ichtet, und der Erfüllung dieser Verpl ichtung, die davon rechtlich losgelöst, abstrahiert wird. Das Verpl ichtungsgeschät ist der Grund (lat.: causa), warum die abstrakte Eigentumsübertragung vorgenommen wird. Der Übereignung könnte statt eines Kaufvertrags z. B. auch ein Schenkungsoder Tauschvertrag als Kausalgeschät zu Grunde liegen. Diskutiert darüber, ob der junge Mann im Beispiel des Fahrradkaufs (M1 S. 74) nach Abschluss des Kaufvertrags schon Eigentümer des Fahrrads geworden ist. Lies § 929 BGB und nenne die Voraussetzungen, die nötig sind, damit jemand Eigentümer einer Sache wird. Zeige mithilfe der §§ 929 und 854 BGB, dass im dargestellten Szenario (M1) der Fahrradhändler nun Eigentümer und Besitzer des Geldes und der junge Mann Eigentümer und Besitzer des Fahrrads werden. Erkläre das Abstraktionsprinzip (vgl. M2) am Beispiel des Kaufs einer Semmel beim Hausmeister (M3). Beurteile die Aussage des Bildes M4 aus rechtlicher Sicht. Erkläre anhand von Beispielen, dass es durchaus Sinn macht, das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) von den Erfüllungsgeschäften (Übereignung der Sache und Übereignung des Geldes) rechtlich zu trennen. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 30 35 40 Tatsächlich meins?M 4 Schülerinnen und Schüler kaufen sich beim Hausmeister eine Semmel. Nach: Nawratil, H., BGB leicht gemacht, 27. Aul ., Berlin 2002, S. 10 f. 3… 2… 1… meins! 79 N r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge tu m d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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