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161 Q2 Auszüge aus der „Erklärung der Menschenund Bürgerrechte“ (26. 8. 1789) Artikel 1 Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten […]. Artikel 2 Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung […]. Artikel 4 Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden. 5 10 15 20 25 30 M1 Grundrechte im Grundgesetz Die Grundrechte begrenzen die Macht des Staates und dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden. Q3 Logo von „Amnesty international“ „Amnesty international“ ist eine Organisation, die auf Verletzungen der Menschenrechte weltweit aufmerksam macht und sich für die Einhaltung der Grundrechte einsetzt. 1. Diskutiert, ob es nach den Menschenund Bürgerrechten Vermögensunterschiede geben darf (Q2 und M1). 2. Die Vereinten Nationen beschlossen 1989 zusätzlich zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenund Bürgerrechte“ die Kinderrechtserklärung. Stellt in einem kleinen Vortrag vor, welche Rechte dabei erwähnt werden. Artikel 6 Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Formung mitzuwirken. Es soll für alle gleich sein […]. Artikel 11 Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinung ist eines der kostbarsten Menschenrechte. Jeder Bürger kann also frei schreiben, reden, drucken unter Vorbehalt der Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch Gesetze bestimmten Fällen. Ute Gerhard: Menschenrechte – Frauenrechte 1789, in: Viktoria Schmidt-Linsenhoff (Hrsg.): Sklavin oder Bürgerin? Französische Revolution und neue Weiblichkeit, Frankfurt a. M. 1989, S. 70 ff. Auch die Bundesrepublik Deutschland wird kritisiert. Gründe sind dafür vor allem die schwierige Situation für viele Ausländer und die Benachteiligung von Frauen. Die Grundrechte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 bis 19 Schutz der Menschenwürde Freiheit der Person Glaubensund Gewissensfreiheit Versammlungsfreiheit Briefund Telefongeheimnis Freie Berufswahl Unverletzlichkeit der Wohnung Überführung in Gemeineigentum Asylrecht Schutz der Ehe und Familie Volkssouveränität, Widerstandsrecht Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern Wahlrecht Aberkennung von Grundrechten Gleichheit vor dem Gesetz Freie Meinungsäußerung Elternrechte, staatliche Schulaufsicht Vereinigungsfreiheit Recht der Freizügigkeit Wehrdienst / Zivildienst Eigentumsgarantie Rechtsweggarantie Staatsangehörigkeit, Auslieferung Petitionsrecht Anspruch auf den gesetzlichen Richter Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht Schutz vor willkürlicher Verhaftung N u r zu P rü fz w e c k e n E ig e n tu m d e s C .C . B u c h n e r V e rl a g s | |
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