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127 1. Welche Verfassung legte Bismarck seinem Entwurf zugrunde (M 1)? 2. Nenne die Kontrollmöglichkeiten des Reichstages gegenüber Kaiser und Reichsregierung (M 2 und M 3). 3. Bestimme den Einfluss des Reichstages auf die Regierung (M 3). 4. Wodurch sicherte sich Preußen in der Verfassung den entscheidenden Einfluss (M 3)? 5 10 15 20 25 30 1 Verfassungs entwurf. Auf dem Entwurf ist Bismarcks Handschrift zu sehen. 2 Der Reichstag Ein Historiker urteilt: Die Verfassung wies ihm [dem Reichstag] eine Reihe wichtiger Kompetenzen zu. Erstens war er maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt. Ohne seine Zustimmung gab es keine Gesetze (gegen den Bundesrat, das heißt ge gen den Kanzler und die preußische Mi nisterial büro kratie konnte er aller dings auch keine Gesetze durchbrin gen). Zweitens verfügte der Reichstag über das Budgetrecht, also über die jährliche Bewilligung der Einnahmen und Ausgaben. Der Militäretat war von der strengen Budgetkontrolle insofern ausgenommen, als er die Ausgaben jeweils für mehrere Jahre festlegte […]. Schließlich hatte der Reichstag […] die Möglichkeit, alle Bereiche der Re gierungs tätigkeit zum Gegenstand öffentlicher parlamentarischer Debatten zu machen. Die Immunität * der Abgeordneten garantierte dabei ein hohes Maß an Freiheit und Offenheit der Kritik. Doch ein Recht besaß der Reichstag nicht: Zwar konnte er die Politik des Reichskanzlers mißbilligen – ihn durch ein Misstrauensvotum** zum Rücktritt zwingen, das konnte er aber nicht. Damit fehlte ihm das entscheidende Quali tätsmerkmal einer parlamentarischen Verfassung. Volker Ullrich, Die nervöse Großmacht, Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs 1871-1918, Frankfurt a. M. 1997, S. 36 f. * Immunität: Schutz vor behördlicher Verfolgung wegen angeblicher Straftaten **Misstrauensvotum: Möglichkeit eines Parlaments, durch einen Mehrheitsbeschluss dem Regierungschef das Vertrauen zu entziehen 3 Die Reichsverfassung von 1871. Diese Verfassung blieb bis 1918 in Kraft. Deutscher Kaiser (König von Preußen) Vertritt das Reich völkerrechtlich. Oberbefehlshaber des Bundesheeres und der Reichsmarine Reichskanzler* Reichsregierung Bundesrat 58 Vertreter der 25 Landesregierungen, davon aus Preußen 17 Kontrolliert Gesetzgebung und Verwaltung. Löst mit Zustimmung des Kaisers den Reichstag auf. Wahlberechtigte Frauen: ohne politische Rechte Landesregierungen 25 Bundesstaaten Landtage gemeinsame Gesetzgebung *und preußischer Ministerpräsident Männer wählen gemäß dem Wahlrecht der Länder (in 3/5 des Reichsgebiets galt das Dreiklassenwahlrecht) Männer über 25 Jahre wählen nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht verfassungsändernde Gesetze können im Bundesrat durch 14 Gegenstimmen abgelehnt werden Reichstag Beschließt Gesetze und bewilligt den Haushalt (Budgetrecht). 397 Abgeordnete auf 3 Jahre, ab 1890 auf 5 Jahre gewählt. beruft ein ernennt und entlässt leitet sitzt vor entsenden 4743_113_128_q7.qxd 12.08.2016 8:05 Uhr Seite 127 Nu r z u Pr üf zw ck en Ei g nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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