Volltext anzeigen | |
Reichsstände und Kaiser Maximilian I. auf eine neue innere Ordnung des Reiches. Der Reichstag wurde zur obersten rechtlichen und politischen Institution, auf dem für das ganze Reich Entscheidungen getroffen werden mussten. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation bestand aus über 300 reichsunmittelbaren Gebieten, die keinen anderen Herren als den Kaiser über sich hatten. Die Bandbreite umfasste ein unbedeutendes Reichsdorf wie Gochsheim bei Schweinfurt, kleine und größere geistliche und weltliche Herrschaften, schwächere oder auch mächtigere Reichsstädte, beachtliche Territorien wie Bayern oder Sachsen, sowie Österreich und Brandenburg-Preußen, die als aufsteigende Großmächte immer wieder eine aktive Rolle in der europäischen Politik spielen konnten. Im Reichstag vertreten waren allerdings nur solche Reichsunmittelbaren, deren Recht seit alters her verbrieft war oder die durch fi nanzielle Beiträge an das Reich, etwa für ein Reichsheer, ihr Teilnahmerecht durchgesetzt hatten. Sie hatten sich als Reichsstände zu drei Kollegien (Kurien) zusammengeschlossen: erstens die sieben, später acht bzw. neun geistlichen und weltlichen Kurfürsten, die seit der „Goldenen Bulle“ von 1356 das Privileg genossen, den König zu wählen; zweitens geistliche und weltliche Fürsten, also Fürsten, Prälaten, Grafen und Freiherren; sowie drittens die Reichsstädte. Die Reichsritter waren zwar reichsunmittelbar, aber keine Reichsstände. Die Kurfürsten galten als „Säulen des Reiches“. Sie waren von zentraler politischer Bedeutung, vor allem dann, wenn sich der Kaiser selbst wenig um das Reich kümmerte oder etwa im Krieg die Reichsorgane versagten. Die zweite Kurie der Fürsten, Prälaten, Grafen und Freiherren umfasste eine große Gruppe von Mitgliedern ganz verschiedenen Ranges und politischen Gewichts. Nur den geistlichen und weltlichen Fürsten als ranghöchster adliger Gruppe stand das Recht zu persönlichem Erscheinen und Stimmabgabe auf den Reichstagen zu. Die Prälaten, Grafen und Herren waren von niedrigerem Rang. Sie besaßen kein einzelnes Sitzund Stimmrecht, sondern übten dies kollektiv für ihre Gruppe aus. Ihre meist kleinen Herrschaftsgebiete prägten das einem Flickenteppich ähnelnde Kartenbild des Reiches. Maximilian I. (1459 1519): seit 1486 deutscher König, seit 1493 Erzherzog von Österreich und seit 1508 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches aus der Dynastie der Habsburger. 1495 initiierte er auf dem Reichstag zu Worms eine umfassende Reichsreform. t Die ständische Hierarchie des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Kolorierter Holzschnitt aus der Weltchronik Hartmann Schedels, 1493. Die im Reichstag vertretenen Stände sind jeweils durch Vierergruppen dargestellt. In der obersten Reihe thront der Kaiser zwischen den drei geistlichen (einzige Abweichung von dem Vierersystem) und den vier weltlichen Kurfürsten mit den Attributen ihrer Hofämter in den Händen. Darunter sind die Herzöge, Mark-, Land-, Burggrafen, Bannerherren, Freiherren und Ritter als Wappenträger abgebildet. Die Städte folgen auf der nächsten Seite der Weltchronik. 31Wurzeln des modernen Föderalismus im Heiligen Römischen Reich Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn r V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |