Volltext anzeigen | |
15 1. Schreibe Artikel heraus, die für einzelne Bevölkerungsgruppen (z. B. Arbeiter, Frauen, Juden) besonders wichtig waren (Q2). 2. Diskutiert, welche Verfassungsartikel für Befürworter der Revolution im Januar 1919 wohl besonders enttäuschend waren (Q2, Q3). 3. Beschreibe, welche Rechte die verschiedenen Verfassungsorgane hatten. Beispiel: Die Wahlberechtigten wählen … (M1, Q3). 4. Beschreibt in Gruppen jeweils die Bedeutung von Reichspräsident, Reichskanzler und Reichstag. Erörtert das Verhältnis untereinander und beurteilt die Machtverteilung zwischen ihnen (Q3, M1, M2). 5. Erklärt, inwiefern es problematisch ist, dass der Reichspräsident den Reichstag aufl ösen (M1) und einige Grundrechte außer Kraft setzen kann (Q3, M2). Q2 Grundrechte für alle Artikel der Verfassung zu unantastbaren Menschenrechten: 109 Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. 114 Freiheit der Person. 115 Die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistätte […]. 117 Briefgeheimnis sowie Post-, Telegrafen und Fernsprechgeheimnis. 118 Freie Meinungsäußerung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise. Eine Zensur fi ndet nicht statt. 123 Recht, sich […] friedlich und unbewaffnet zu versammeln. 124 Recht, […] Vereine oder Gesellschaften zu gründen. 135 Volle Glaubensund Gewissensfreiheit, ungestörte Religionsausübung. 137 Es besteht keine Staatskirche. Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften. 153 Das Eigentum wird gewährleistet. Artikel der Verfassung zu sozialen Rechten 109 Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pfl ichten. 119 Schutz des Staates für Ehe, Familie und Mutterschaft, Gleichberechtigung der Geschlechter in der Ehe. Fürsorge für kinderreiche Familien. 121 Gesetzliche Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern. 122 Schutz der Jugend gegen Ausbeutung und Verwahrlosung. 153 Beschränkung der Freiheit des Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit. 163 Sittliche Pfl icht zur Arbeit. Recht auf notwendigen Unterhalt bei […] Arbeitslosigkeit. Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 5 10 15 20 25 30 35 M2 Licht und Schatten der Verfassung Ein deutscher Historiker urteilt im Jahre 2000: Der Gewinn an politischer Freiheit, den die Weimarer Reichsverfassung den Deutschen brachte, war groß. Die Bewahrung der Freiheit in schwierigen Zeiten aber war durch die Verfassung nicht gesichert. Die „demokratischste Demokratie der Welt“ war nicht nur durch die Kräfte bedroht, die sie ablehnten und bekämpften. Sie war vielmehr so verfasst, dass sie sich selbst aufheben konnte. Heinrich August Winkler: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik, Sonderausgabe, Bonn 2000, S. 407 5 Q3 Die eingebaute Abschaffung der Verfassung – Artikel 48 48 Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, … vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen. Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 Alle Frauen und Männer über 20 Jahre; Wahlrecht: allgemein, gleich, unmittelbar, geheim obrigkeitsstaatliche Elemente demokratische Mitbestimmung 18 Länderparlamente Reichsrat (66 Stimmen der 18 Länder) Reichsgerichtshof Reichswehr Reichspräsident Reichstag Reichskanzler Reichsminister § Gesetzgebung ReichswappenReichsfarben wählen auf vier Jahre wählen auf vier Jahre erhebt Einspruch stimmt zu wä hl en di re kt au f s ieb en Ja hr e beschließt Ob erb efe hl ernennt kann auflösen ent wer fen Vo lks be ge hre n Vo lks en tsc he id ka nn m it No tve ror dn un g re gie ren füh ren aus ernenntentlässt Vertrauen M1 Die Verfassung der Weimarer Republik „Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (Art. 1) 5 30003_1_1_2015_008_059_kap01.indd 15 05.02.15 08:21 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
![]() « | ![]() » |
» Zur Flash-Version des Livebooks |