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21 1. Bildet drei Gruppen. Besprecht dann, welche Informationen M2 zum „Deutschen Reich“ und zu „Österreich“ gibt: a) Vergleicht den Kartentitel und die Informationen zum „Deutschen Reich“ mit M1 und listet Ähnlichkeiten und Unterschiede auf. b) Untersucht in M2 die Informationen zu „Österreich“ mithilfe der Leitfragen. Beachtet dabei die zusätzlichen Informationen. c) Informiert euch über Absicht und Ergebnisse der Friedensverträge von Versailles und St. Germain. Erklärt, warum die Alliierten den Anschluss des Sudetengebietes an Österreich und den Anschluss der „Republik Österreich“ an das „Deutsche Reich“ ablehnten. 2. Diskutiert im Plenum zusammenfassend die Ausdrucksweise des Kartentitels und der Beschriftung. Beurteilt, welche Absichten die Auftraggeber und Verfasser der Karte verfolgten. Mit Geschichtskarten kann man nicht nur sachlich informieren, sondern auch beeinfl ussen, werben, Propaganda treiben. 1929 wurde für die Bildungsarbeit in Deutschland eine Karte zu den Auswirkungen der Friedensverträge von 1919 veröffentlicht. Zum Verständnis dieser Zustandskarte sind zusätzliche Informationen nötig: Österreich gehörte vor 1919 nicht zum Deutschen Reich. Im Oktober 1918 löste sich das Kaiserreich Österreich-Ungarn auf. Die Mehrheit der Österreicher wünschte den Anschluss M2 „Deutschlands Verstümmelung“ Karte für die staatsbürgerliche Bildung. Aus: Franz Braun und A. Hillen Ziegfeld (Hrsg.): Geopoli ti scher Geschichtsatlas III. Die Neuzeit, Dresden 1929, S. 37 an die Weimarer Republik. Die österreichische Nationalversammlung forderte, dass alle deutschsprachigen Teile des ehemaligen Kaiserreiches zur Republik Österreich gehören sollten, so auch das Gebiet mit etwa drei Millionen „Sudetendeutschen“. Sie lebten bis 1918 in den Ländern Böhmen und Mähren des Kaiserreiches. Beide wurden 1918 Teile der neu gegründeten Republik Tschechoslowakei. Die Alliierten lehnten die Angliederung des Sudetengebietes an Österreich und den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich ab. Sie verboten auch den Namen „Deutsch-Österreich“. 30003_1_1_2015_008_059_kap01.indd 21 05.02.15 08:21 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge n um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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