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105 5 10 1. Ob die Beschwerde (M 1) Erfolg hatte, ist nicht bekannt. Schreibe eine Antwort des Polizeipräsidenten. 2. Gegen welche Umweltschäden oder -belästigungen konnte die preußische Verwaltung vorgehen (M 2)? 3. Verfasse eine Antwort auf den Leserbrief (M 3). 5 10 4 „Pfui Deifel“. Skizze von Heinrich Kley, um 1905. 1 Beschwerden über eine Fabrik 1828 beschweren sich Bürger einer preußischen Stadt beim Polizeipräsidenten über eine Fabrik. Der Gestank und Qualm ist sehr häufig so stark, dass er nicht allein die Straßen und unsere Gärten erfüllt und uns aus den letzteren verscheucht, wenn wir Erholung in freier Luft suchen, sondern uns auch in unsere Wohnungen verfolgt. Selbst bei der sorgfältigsten Verschließung der Türen und Fenster dringt er dann in unsere Wohnund Schlaf-Räume, verursacht besonders des Nachts beschwerliches Atemholen, Trockenheit im Schlunde mit zu sammenschnürendem brennendem Schmerz, Kopfweh, Herzklopfen, Andrang des Blutes nach dem Kopf. Die dadurch verursachte Schlaflosigkeit und manches andere Ungemach müssen bei ständiger Wiederkehr der Belastungen, selbst bei der stärksten Natur, unausbleiblich zu einer Verkürzung des Lebens hinwirken. Franz-Josef Brüggemeier/Michael Toyka-Seid (Hrsg.), Industrie-Natur. Lesebuch zur Geschichte der Umwelt im 19. Jahrhundert, Frankfurt a. M. 1995, S. 65 (Satzbau leicht verändert) 2 Anfänge der Umweltschutzgesetzgebung Folgende Bestimmungen der „Allgemeinen Gewerbeordnung für Preußen“ von 1845 bieten der Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten, erste Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen: § 26. Eine besondere polizeiliche Genehmigung ist nur erforderlich […] zur Errichtung gewerblicher Anlagen, welche durch die örtliche Lage oder die Beschaffenheit der Betriebsstätte für die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke oder für das Publikum überhaupt erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen herbeiführen können […]. § 27. Zu den gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen polizeilichen Genehmigung bedürfen, sollen für jetzt gerechnet werden: Schießpulverfabriken, Anlagen zur Feuer werkerei und zur Bereitung von Zündstoffen aller Art, Gasbereitungsanstalten, Zucker siedereien, Hammerwerke, chemische Fabriken aller Art, Schnellbleichen, Schlachthäuser und Gerbereien; es gehören dahin ferner: alle Betriebe mit Dampfmaschinen oder Dampf kesseln und Dampfentwickler, durch Wasser oder Wind bewegte Triebwerke (Mühlen usw.) jeder Art, sowie Branntweinbrennereien und Bierbrauereien. Ilja Mieck, „Aerem currumpere non licet“. Luftverunreinigung und Immissionsschutz in Preußen bis zur Gewerbeordnung 1869, in: Technikgeschichte, Bd. 34 (1967), S. 70 (es wurden hier nicht alle in § 27 genannten Gewerbe aufgeführt) 5 10 3 Fischsterben in der Nahe – eine Kosten-Nutzen-Analyse 1905 berichtet eine Zeitung über das Fischsterben in der Nahe. Die Abwässer der Leimfabrik Caesar & Ewald werden dafür verantwortlich gemacht. Unabhängig von der Schuldfrage heißt es in einem Leserbrief dazu: Die Fischereipacht bringt der Stadt jährlich zirka 200 Mark ein. Die Firma Caesar & Ewald zahlt jährlich, abgesehen von sonstigen Ausgaben, allein an Arbeiterlöhnen durchschnittlich 35 000 Mark. Die Firma muss den Betrieb einstellen, wenn sie ihre Abwässer nicht mehr los wird. Wollen wir also nur eine Bevölkerung haben, die Landwirtschaft treibt und möglichst dafür sorgen, dass die Spaziergänger an dem klaren Spiegel der Nahe sich erfreuen können, so müssen wir die Industrie lahm legen. Wollen wir aber, was tatsächlich der Fall ist, der ärmeren Bevölkerung Unterhalt verschaffen, dieselbe vor dem Auswandern schützen, und damit den Verkehr und die Geschäfte heben, so ist es nicht zu umgehen, auf die Industrie Rücksicht und die Unannehmlichkeiten, welche sie mit sich bringt, mit in den Kauf zu nehmen. Jens Flemming u.a. (Hrsg.), Quellen zur Alltagsgeschichte der Deutschen 1871-1914, Darmstadt 1997, S. 57 f. 4753_099_114 03.11.16 07:43 Seite 105 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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