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Wissen kompakt 107 Der Begriff Staatsverschuldung bezeichnet auf der einen Seite die gesamte, über die Zeit kumulierte Staatsverschuldung des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Sozialversicherungen. Staatsverschuldung ist aber auch die neue, jährliche Kreditaufnahme des öffentlichen Sektors am Kapitalmarkt, durch die die Finanzierung von Haushaltsdefiziten ermöglicht wird. Die Schuldenbremse in Deutschland ist eine im Jahre 2009 in Artikel 109 des Grundgesetzes festgeschriebene gesetzliche Regelung, um die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern zu sichern und deren finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten. Die Schuldenbremse macht Bund und Ländern verbindliche Vorgaben zum Abbau ihrer Haushaltsdefizite. Von 2016 an darf die strukturelle, also nicht konjunkturbedingte, jährliche Nettokreditaufnahme des Bundes maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen. Den Ländern ist ab 2020 keine Nettokreditaufnahme mehr gestattet. Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot sind unter bestimmten Bedingungen (z.B. Naturkatastrophen, weltweite Wirtschaftsund Finanzkrisen) aber zulässig. Die Ordnungspolitik legt die allgemeinen rechtlichen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln fest. Zu ihr gehört z.B. die Verabschiedung von Gesetzen zu Ladenschlusszeiten oder Sonntagsarbeit. Bei der Prozesspolitik greift der Staat direkt in die Wirtschaft ein, um einen Abschwung oder eine Rezession zu verhindern. Die wichtigsten Bereiche innerhalb der Prozesspolitik sind: Finanzpolitik, Fiskalpolitik, Geldpolitik, Preispolitik und , Einkommenspolitik. Ein typisches Beispiel für die Prozesspolitik ist die Verabschiedung von Konjunkturpaketen zur Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, wie es z.B. im Jahre 2008/2009 mit dem „Konjunkturpaket II“ geschah. Die Strukturpolitik gestaltet den regionalen und sektoralen Strukturwandel. Zu ihr gehören z.B. Ausgaben für Straßen in wirtschaftlich unterentwickelten Regionen oder die Förderung alternativer Energien im Rahmen der Energiewende. Schuldenbremse M18, M20 Ordnungspolitik M22 Prozesspolitik M22 Strukturpolitik M22 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C . uc hn er V er la gs | |
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