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Wissen kompakt 161 Die Europäer haben aus der durch Krieg und Feindschaft geprägten europäischen Geschichte gelernt, dass Frieden und Wohlstand auf Dauer nur durch ein Miteinander möglich sind. Auf der Grundlage der Menschenrechte und der Demokratie soll Europa in Vielfalt geeint das Wohlergehen der Menschen fördern. Einig sind sich die 28 Staaten in ihren gemeinsamen Zielen: Sie wollen erreichen, dass alle EU-Länder wirtschaftlich prosperieren und die Menschen in Wohlstand leben können. Die Mitgliedstaaten setzen sich dafür ein, dass in Europa und der Welt Frieden und Sicherheit herrschen. Sie haben sich vorgenommen, allen in der EU lebenden Menschen die gleichen Grundrechte zu garantieren, ein Leben ohne Diskriminierungen und mit Chancengleichheit für alle. Nach dem Motto „In Vielfalt geeint“ sollen die Kulturen und Traditionen der unterschiedlichen Staaten respektiert werden. In Artikel 2 des Vertrages von Lissabon sind die zentralen Werte der EU festgehalten. Als Ziele der Europäischen Union nennt der Vertrag unter anderem die Förderung des Friedens, die Schaffung eines Binnenmarkts mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb, Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, Soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, kulturelle Vielfalt, weltweite Beseitigung der Armut und die Förderung des Völkerrechts. Als „Krönung“ ihrer Werte und Ziele wurde der EU 2012 der Friedensnobelpreis „für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“ verliehen. Im Juni 1993 hat der Europäische Rat von Kopenhagen den Staaten Mittelund Osteuropas das Recht eingeräumt, der Europäischen Union beizutreten, wenn sie drei Beitrittskriterien erfüllen (Kopenhagener Kriterien): • In politischer Hinsicht werden eine stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie der Schutz der Minderheiten verlangt. • Das wirtschaftliche Kriterium fordert eine funktionstüchtige Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck des europäischen Binnenmarktes standhalten kann. • Die Länder müssen sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts und Währungsunion zu eigen machen und sämtliche Rechte und Pflichten der EU übernehmen, den sog. gemeinsamen Besitzstand (acquis communautaire). Nach vielen Jahren des Austausches wurden 2005 Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen. Die Fortschritte der Türkei wurden seit Beginn der Verhandlungen ambivalent beurteilt. In Bezug auf das politische Kriterium stehen weitestgehend freie und faire Parlamentswahlen 2011 und Fortschritte bei der Umsetzung der Verfassungsreform von 2010 auf der einen Seite. Die Sicherung der Meinungsfreiheit, der Rechtssicherheit und des Minderheitenschutzes weisen dagegen weiterhin Defizite auf. Hinsichtlich des ökonomischen Kriteriums wird der Türkei eine weitgehend funktionierende Marktwirtschaft bescheinigt. Ein wesentliches Hindernis für den Fortschritt der Beitrittsverhandlungen ist das Zypern-Problem. Werte und Ziele der EU M12 Kopenhagener Kriterien M13 EU Beitrittskandidat Türkei M15 – M18 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um s C .C .B uc hn er V er la gs | |
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