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35713.1 Sozialstaat, verfassungsrechtliche Grundlagen des Sozialstaates Aufgaben 1. Werten Sie in Gruppenarbeit die Texte in M6 hinsichtlich der Geschichte des deutschen Sozialstaats aus, indem Sie • die Entwicklung und Zielsetzungen der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland vom Kaiserreich bis heute in einem Zeitstrahl darstellen. • die Finanzierung der Renten seit den 1950er Jahren in der Bundesrepublik erläutern. • die Folgen der Wiedervereinigung für die Sozialkassen erklären und • die „Agenda 2010“ der rot-grünen Koalition nach 1998 erläutern. 2. Erläutern Sie die drei Prinzipien der sozialen Sicherung und arbeiten Sie heraus, wodurch sie sich voneinander unterscheiden (M7). 3. Erklären Sie den Unterschied der Finanzierung von ALG I und ALG II (M6c, Randspalte M7, M8). 4. Erklären Sie den Begriff „Subsidiarität“ (M7) und erläutern Sie, inwiefern dieses Prinzip beim ALG II und der Riester-Rente zum Tragen kommt. M8 Das Arbeitslosengeld II (ALG II = „Hartz IV“) 5 10 Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch SGB II regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein steuerfinanziertes staatliches Fürsorgesystem, das für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vorrangig Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. eine Beschäftigung erbringt. Daneben haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Arbeitslosengeld II, das auch als ergänzende (aufstockende) Leistung zum Einkommen zu gewähren ist. […] Personen, die aufgrund von einzusetzendem Vermögen nicht hilfebedürftig sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. © Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Arbeitslosengeld II, www.bmas.de, Abruf am 24.6.2015 15 20 ggf für wen welche Leistungen wo geregelt ? ? ? Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialhilfe im engeren Sinn Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Asylbewerberleistungen Erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Bedarfsgemeinschaft Hilfebedürftige ältere Menschen und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte Asylbewerber und geduldete Ausländer, deren Partner und Kinder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Arbeitslosengeld II mit Übergangszuschlägen Sozialgeld, ggf. Mehrbedarf, Erstausstattung Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Haushalte Hilfe zum Lebensunterhalt (einschl. Wohnund Heizkosten) ggf. Mehrbedarfszuschläge Erstausstattung Hilfe zum Lebensunterhalt (einschl. Wohnund Heizkosten) ggf. Mehrbedarfszuschläge Erstausstattung Sachleistungen (einschl. Unterkunft) oder Wertgutscheine zur Deckung des Grundbedarfs Taschengeld © Bergmoser + Höller Verlag AG; Zahlenbilder 174 001 b) Formen sozialer Grundsicherung F Aufgaben 1 – 4 Die Zusammenlegung von ALG II und Sozialhilfe im Rahmen der Agenda 2010 wird bis heute kontrovers diskutiert, da für den Bezug von ALG I und ALG II grundsätzlich unterschiedliche Voraussetzungen gelten (J M5). Formulieren Sie ein vorläufi ges Urteil, ob Sie diese Regelung der Agenda 2010 begrüßen oder nicht. Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen bei Hilfebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entweder als Arbeitslosengeld II oder als Sozialgeld erhalten. Allerdings heißt das auch, dass wechselseitig Einkommen und Vermögen unter Berücksichtigung von Freibeträgen und Schonvermögen für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen ist. […] Personen, die aufgrund von einzusetzendem Vermögen nicht hilfebedürftig sind, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Bis zu bestimmten Obergrenzen gibt es aber Freibeträge. Sie schützen vor allem die Rücklagen, die der Altersvorsorge dienen. Außerdem wird ein angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück genauso wie ein angemessenes Kraftfahrzeug nicht als Vermögen berücksichtigt. © Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Arbeitslosengeld II, www.bmas.de, Abruf am 24.6.2015 Nu r z u Pr ü zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn r V er la gs | |
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