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41714.3 Frieden – mehr als nur die Abwesenheit von Krieg? organisierte militärische Gewaltanwendung z.B. Kalter Krieg, Gewaltdrohung, Aufrüstung, Boykott z.B. Rüstungskontrolle, Koexistenz, Abschreckung z.B. Verhandlung, Abrüstung, Entspannung z.B. Kooperation, Integration, Modell: Europäische Union Krieg Frieden abnehmende Gewalt, zunehmende Gerechtigkeit/Stabilität NichtFrieden Frieden Phase 1 Frieden Phase 2 Frieden Phase 3 Frieden Phase 4 Ragnar Müller, Frieden, www.dadalos-d.org, Abruf am 15.4.2015 M8 Unterscheidung – negativer und positiver Frieden 14.3 Frieden – mehr als nur die Abwesenheit von Krieg? Frieden in der Minimaldefinition kann beschrieben werden als „Abwesenheit von Gewalt“. Ein erweiterter Friedensbegriff unterscheidet zwischen negativem Frieden, also der Abwesenheit von direkter, physischer Gewalt und Bedrohung und einem positiven Frieden, der als ein Zustand der sozialen Gerechtigkeit, des relativen 10 15 Wohlstands, der politischen Teilhabe und des ökologischen Gleichgewichts gesehen wird. Der Übergang vom negativen zum positiven Friedenszustand wird in der Friedensforschung dabei als ein Prozess gesehen, bei dem Gewalt abnimmt und Gerechtigkeit zunimmt. 5 M9 Immanuel Kant: „Zum ewigen Frieden“ Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden: Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch1 sein. Die erstlich nach Prinzipien der Freiheit der Glieder einer Gesellschaft (als Menschen); zweitens nach Grundsätzen der Abhängigkeit aller von einer einzigen gemeinsamen Gesetzgebung (als Untertanen); und drittens, die nach dem Gesetz der Gleichheit derselben (als Staatsbürger) gestiftete Verfassung – die einzige, welche aus der Idee des ursprünglichen Vertrags hervorgeht, auf der alle rechtliche Gesetzgebung eines Volks gegründet sein muss – ist die repu15 20 25 blikanische. Diese ist also, was das Recht betrifft, an sich selbst diejenige, welche allen Arten der bürgerlichen Constitution ursprünglich zum Grunde liegt […]. Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden: Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein. Völker, als Staaten, können wie einzelne Menschen beurteilt werden, die sich in ihrem Naturzustande (d.i. in der Unabhängigkeit von äußern Gesetzen) schon durch ihr Nebeneinandersein lädieren2, und deren jeder, um seiner Sicherheit willen, von dem andern fordern kann und soll, mit ihm 5 10 Immanuel Kant (1724 – 1804) entwickelt in seiner Schrift „Zum Ewigen Frieden“ Bedingungen, die zu einem dauerhaften Frieden zwischen den Staaten führen sollen. Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei g nt m d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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