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Grundlagen: Eurosystem und Verschuldungskrise 121 mehr als 537 Milliarden Euro. Der SEF finanziert sich über Anleihen, die er sich am Kapitalmarkt besorgt. Ausgegeben werden Euro-Bonds, die einer gemeinschaftlichen Haftung unterliegen. […] Verteilt auf zehn Jahre wird (zudem) auf die Vermögen ab einer Million Euro eine Abgabe erhoben. Dadurch werden die Vermögenden ab der Freigrenze in die Finanzierung des Schuldenabbaus einbezogen. 5. Die Haftung bei der künftigen Neuverschuldung im Euroland durch die Ausgabe von Anleihen wird neu geregelt. Ein wichtiger Schritt in Richtung einer Haftungsund Verantwortungsunion erfolgt durch die Einführung von Euro-Bonds. Die öffentliche Kreditaufnahme eines Landes wird auf der Basis rationaler Regeln durch das Euro-Gesamtsystem verantwortet. […] Bei „Blue Bonds“, die Ländern unterhalb von 60 Prozent gewährt werden, würde die gemeinschaftliche Haftung zum Zuge kommen. „Red Bonds“ hingegen setzen ab der Ausgabe von Anleihen ein, wenn die Staatsschuldenquote über 60 Prozent überschritten wird. In diesem Fall läge die Haftung einzig und allein beim Nationalstaat. Euro-Bonds, die von allen Mitgliedsländern insgesamt verantwortet werden, bezeugen die Bereitschaft, das Eurosystem als Haftungsund Verantwortungsunion zu präsentieren. Dies würde die Stabilität, vor allem aber das Vertrauen und die Akzeptanz erhöhen. […] 6. Zur Stabilisierung des Bankensystems und damit der Eurowährung müssen die Banken selbst zielorientiert reguliert werden. Durch deren Entmachtung sollten sie auf ihre dienende Funktion ausgerichtet werden. Die wichtigsten Maßnahmen zur Entmachtung krisenanfälliger Banken sind: ⦁ Verbot des Eigenhandels ohne Kundenauftrag, ⦁ Einschränkung von besonders aggressiven Finanzierungsinstrumenten, ⦁ risikodifferenzierte Stärkung der Eigenkapitalbasis der Banken, ⦁ Beschränkung des Anteils der Kreditvergabe bezogen auf die gesamte Bilanzsumme einer Bank. (Rudolf Hickel/Johann-G. König: Euro stabilisieren, EU demokratisieren, Kellner, Bremen 2014, S. 62–69) 80 85 90 95 100 105 110 115 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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