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89 Jugendgerichtsgesetz: Gesetz für Straftäter im Alter von 14 bis 18 Jahren und, unter bestimmten Voraussetzungen, für Heranwachsende bis 21 Jahre Fair Trade > Ethik-Glossar Medien > S. 80 M4 Fair handeln Schülerinnen und Schüler des Berliner HumboldtGymnasiums setzen sich mit ihrem Lehrer Jens Augner mit der Frage auseinander, was „fair handeln“ heißen kann. 1 In dem Wort „Ver-antwort-ung“ steckt auch der Begri „Antwort“. Nenne alle Beteiligten im Fall Amanda. Erstelle eine Tabelle und ordne darin ein, wer wofür verantwortlich ist (siehe auch S. 87, M3). > M1 2 Wie kann man Kinder und Jugendliche verantwortungsbewusster im Umgang mit neuen Medien machen? Formuliere hierfür Vorschläge für die Ethik-Kommission. > M1 3 Bestimme das Verhältnis von Freiheit und Verantwortung und erkläre, wie Verantwortung entsteht. > M2 4 Erörtere, warum wir Menschen und nicht Dinge oder Tiere verantwortlich sind. > M2 5 Gib den Inhalt des Gesetzes in deinen Worten wieder. > M3 6 Begründe, ob jemand bzw. wer laut Jugendgerichtsgesetz im Mobbingfall Amanda Todd zur Verantwortung gezogen werden sollte. > M3 7 Verantwortung tragen heißt handeln. Diskutiert unter diesem Blickwinkel das vorgestellte Verantwortungsprojekt. Welches Projekt könntet ihr an eurer Schule umsetzen? Sammelt Ideen. > M4 8 Gestaltet Werbeplakate für euer Klassenzimmer oder eure Schule, in denen ihr auf etwas hinweist, das Schülerinnen und Schüler oder auch Lehrkräfte verantworten (sollten). A U F G A B E N FREIHEIT UND VERANTWORTUNG Wir beschäftigen uns mit Entwicklungspolitik und unterstützen durch den Verkauf von FairTrade-Produkten und andere Aktivitäten Projekte in Sambia, vor allem das Tikondane Community Centre in Katete (Sambia). Jens Augner M3 Aus dem Jugendgerichtsgesetz § 3 Verantwortlichkeit Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Jugendgerichtsgesetz “ ” Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge tu m d s C .C .B uc hn er V er la gs | |
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