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5 10 15 20 25 30 A Ein Biergarten am See Regensburg – Die Industrie wehrt sich mit Abmahnwellen gegen den illegalen Download von Musik. Auch die Regensburgerin Petra Florer soll zahlen. Forderungen von 3.000 Euro sind Standard. Wer sie vermeiden will, sollte die Finger von Musik-Tauschbörsen im Internet lassen. „Mein Gott, wie hätte ich denn wissen sollen, dass das solche Konsequenzen hat, das macht doch jeder“, sagt Petra Florer (Name von der Redaktion geändert). Freilich hatte die 20-Jährige schon gehört, dass es illegal ist, sich auf krummen Wegen Musik aus Tauschbörsen im Internet zu besorgen. Als jedoch plötzlich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Regensburg im Briefkasten steckte, fiel die junge Studentin aus allen Wolken. Die Staatsanwaltschaft hatte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Völlig entsetzt war Petra, als sie auch noch das Schreiben einer Hamburger Anwaltskanzlei mit den zivilrechtlichen Folgen erhielt. Von Petra Florers Computer, der über seine IP-Adresse identifizierbar ist, waren auf einer „Musik-Tauschbörse“ komprimierte Musikdateien (sogenannte MP3-Files) heruntergeladen worden. (…) Zwar kann ein Teilnehmer durch Veränderung der Einstellung der Software verhindern, dass auf dem eigenen Rechner befindliche Daten Dritten zugänglich gemacht werden. Doch das hatte sie wiederum nicht getan. Per Screenshot hatten digitale Kontrolleure der Firma plusMedien den nächtlichen Datenaustausch dokumentiert. Die grundsätzliche Rechtslage ist klar: Wer Musik auf einer CD oder digitale MP3s im Internet kauft, darf diese zwar für private Zwecke kopieren (um sie zum Beispiel auch im Auto hören zu können), er darf sie aber nicht in Tauschbörsen anderen Internet-Nutzern zugänglich und zum kostenlosen Kopieren nutzbar machen. Nach: Abituraufgabe Bayern 2008 Aufgabe Stellen Sie anhand der möglichen rechtlichen Folgen für Petra Florer die Unterschiede zwischen Privat recht und öffentlichem Recht dar. Lesen Sie dazu die Auszüge aus dem Urheberrechtsgesetz auf S. 202 und S. 204. 5 10 15 20 25 30 35 A Die Rache des digitalen Sheriffs Herr Wirth hat in einem Wohngebiet an einem bayerischen See ein Grundstück mit altem Baumbestand nach deutschem Erbrecht in direkter Erbfolge von seinem Vater geerbt. Er nutzt dieses Grundstück, um sich selbstständig zu machen und plant die Eröffnung eines Biergartens. Der von ihm beauftragte Architekt hat bereits eine preiswerte Lösung für die Wirtschaftsgebäude in Fertigbauweise entworfen. Unter anderem muss gemäß der bayerischen Gaststättenbauverordnung auch für ausreichende Sanitäranlagen gesorgt werden. Als Wirth seinen Bauantrag im Rathaus einreicht, erfährt er, dass der als Gemeindesatzung erlassene Bebauungsplan nur Gebäude im ortstypischen Baustil zulässt, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Sein Geschäftskonzept, das sich vor allem an jüngeren Gästen orientiert, sieht einen Biergarten mit Live-Musik vor, der täglich bis 1 Uhr geöffnet bleiben soll. Er muss erfahren, dass die „Bayerische Biergartenverordnung für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung“ (erlassen aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetzes) Folgendes vorsieht: Musikdarbietungen sind „spätestens um 22 Uhr“ zu beenden; die Betriebszeit ist so zu beenden, „dass der zurechenbare Straßenverkehr bis 23.00 abgewickelt ist“. Wirth ist empört und sieht sich in seinen Entfaltungsmöglichkeiten als Unternehmer und damit in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in unzumutbarer Weise eingeschränkt. Abituraufgabe Bayern 2004 Aufgabe Erstellen Sie eine Übersicht, in der eine Hierarchie der im Text angesprochenen Quellen des Rechts erkennbar wird. 150 1515 Grundlagen unserer Rechtsordnung 5.1 Das Wesen des Rechts5. Recht und Ger chtigkeit Abitraining ur zu P rü fzw ec ke n E ge nt um de s C .C . B uc hn er V er la gs | |
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