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Stellen Sie sich vor, Sie seien eingesperrt in einem ziemlich kleinen Zimmer. Die Einrichtung ist sehr ärmlich. Nur die schwere Eisentür mit dem Guckloch ist teuer, und sie kostet mehr als die übrige Einrichtung. Was Sie täglich zum einfachsten Leben brauchen, ist vorhanden: Essen, ein kleines Waschbecken, Wäsche, eine Toilette. Sie haben sogar eine Beschäftigung. Allerdings ist sie monoton und wird mit Centbeträgen entlohnt. Während der Arbeit und in der Freizeit haben Sie Kontakt zu anderen Menschen, aller dings nur des gleichen Geschlechts, und Sie können sie sich nicht aussuchen. Das beruht auf Gegenseitigkeit. Einmal am Tag dürfen Sie eine Stunde im Freien zubringen. Besuch von Angehörigen gibt es einmal im Monat, allerdings nur kurz und in einer völlig verqueren Atmosphäre, die einen unbefangenen Umgang unmöglich macht. Überhaupt haben Sie kein richtiges eigenes Leben. Entweder sind Sie völlig allein. Aber eine Intimität ist nicht vorhanden, weil Sie jederzeit durch das Loch in der Tür beobachtet werden können wie ein Kaninchen im Stall. Alles ist zentral und total organisiert, bis zur zentralen Schaltung der Zellenbeleuchtung. Uwe Wesel, Fast alles, was Recht ist, Frankfurt 2007, S. 241 f. 11. Führen Sie die Diskussion zwischen den angegriffenen Jugendlichen fort. 2. Legen Sie dar, welche Aspekte des Gefängnislebens Sie am wenigsten ertragen könnten. 3. Erörtern Sie alternative Maßnahmen zu einer Gefängnisstrafe im dargestellten Fall. Drei Jugendliche im Alter von 17 Jahren kommen gegen 20.00 Uhr aus dem Kino und gehen zum gegenüberliegenden Busbahnhof, um nach Hause zu fahren. Dort begegnet ihnen eine Gruppe Jugendlicher, zwei Jungen und ein Mädchen. Einer der Jungen fordert die Jugendlichen auf, ihm Zigaretten zu geben. Als die das ablehnen, versetzt der Junge einem der Jugendlichen unvermittelt einen Schlag auf den Kopf und versucht, ihn mit der Faust in den Magen zu boxen. Mit einem abgebrochenen Stuhlbein, das er in der Hand hinter dem Rücken versteckt hält, drischt er auf die Knie des Jugendlichen ein. Anschließend geht er auf den zweiten Jugendlichen zu und schlägt ihn ins Gesicht. Die Angegriffenen flüchten zurück zum Kino. Sie kennen den Täter, da er dasselbe Schulzentrum besucht. Nachdem die Verletzten ärztlich versorgt worden sind, überlegen sie, ob sie Strafanzeige erstatten sollen. Dabei werden auch Bedenken geäußert … Bundes ministerium der Justiz, Ich habe Rechte, Berlin 2004 „Der hat doch so was schon ganz oft gemacht – offensichtlich ist ihm nie wirklich was passiert.“ „Ich hab mich schon mal mit ihm unterhalten; der ist eigent lich ganz nett.“ „Ich möchte nicht daran schuld sein, dass er ins Gefängnis kommt. Ich will nicht die Verantwortung für das Urteil tragen. Dann würde alles noch schlimmer werden, und er würde noch mehr Hass aufbauen.“ „Wenn ich Anzeige erstatte, stehe ich im Mittelpunkt; unter Jugendlichen zeigt man sich doch nicht an.“ 6 Das Strafrecht Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d s C .C . B uc hn er V er la gs | |
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