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Bei § 823 I des BGB ist diese Struktur sofort zu erkennen. Zur weiteren Analyse bietet es sich an, Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen des Para graphen zu markieren (z. B. durch Unterstreichung, Textmarker). „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrecht lich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Scha dens verpflichtet.“ Anschließend sollten Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen strukturiert dargestellt werden. Rechtsfolge § 823 I Verletzung eines Rechtsgutes (z.B. Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum) Entstehen eines Schadens Kausalität: Handlung ursächlich für Rechtsgutverletzung und Schaden Verschulden (vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln) Widerrechtlichkeit: keine Rechtfertigungsgründe (z.B. Notwehr) Tatbestand Schadensersatzpflicht Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt Tatbestand: Parken im Halteverbot Rechtsfolge: Abschleppen des Fahrzeugs 1697.1 Haftung bei unerlaubten Handlungen Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B ch ne r V er la gs | |
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