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Aufgabe Prüfen Sie im Gutachtenstil, ob Hartmut die Arzt kosten ersetzen muss. Diskutieren Sie dabei unter Einbeziehung des Rechtskommentars, ob Hartmut in Notwehr handelt. Abituraufgabe Bayern 2004 Musterlösung und Kommentar Der Operator „Prüfen im Gutachtenstil“ bedeutet, dass alle Tatbestandsmerkmale sorgfältig subsumiert werden müssen. Im folgenden Lösungsvorschlag wurden die jeweiligen Tatbestandsmerkmale unterstrichen; die kursiv gedruckten Wörter sind Anregungen für die Formulierung der Verknüpfung von Fallbeispiel und Tatbestandsmerkmal. Zu prüfen ist ein Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus § 823 I BGB Dazu müsste der H ein geschütztes Rechtsgut des S, dessen Gesundheit, schuldhaft verletzt haben. Durch den Faustschlag des H zersplitterte die Brille des S, wodurch dieser am Auge verletzt wurde. Somit wurde die Gesundheit des S verletzt. Die Handlung des H war ursächlich, also adäquat kausal für den Schaden, denn es ist unter normalen Umständen nicht auszuschließen, dass durch einen Faustschlag eine Brille zu Bruch geht und damit er hebliche Verletzungen am Auge entstehen. Hartmut (H) hat absichtlich zugeschlagen und somit schuldhaft (vorsätzlich) gehandelt (§ 276 BGB). Fraglich ist jedoch, ob H widerrechtlich gehandelt hat oder eine Notwehrsituation vorlag (§ 227 BGB): Er wehrte den gegenwärtigen, rechtswidrigen An griff des S auf ein geschütztes Rechtsgut ab. Auch das Eigentum (s. Rechtskommentar) ist ein geschütztes Rechts gut, das durch Notwehr verteidigt werden darf. Seine Verteidigungshandlung – der Schlag ins Ge sicht – war aber in dieser heftigen Art und Weise gar nicht erforderlich (§ 227 II BGB), um den Angriff ab zuwehren. H hätte als das „am wenigsten schädliche Mittel der Abwehr“ beispielsweise auch die Polizei rufen können. Damit liegt keine Notwehr vor und die Handlung des H war somit rechtswidrig. Ergebnis: S kann gem. § 823 BGB von H den Ersatz der Behandlungskosten verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich nach § 249 ff. BGB, d. h., H hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn die Verletzung nicht stattgefunden hätte. Im Ergebnis wird die Anspruchsgrundlage der ersten Zeile wieder aufgenommen. Hinweis: Die Auswahl der angegebenen Abituraufgaben wurde hinsichtlich der Anforderungen und des Aufgaben formats ausschließlich vom Verlag getroffen. Bei den angebotenen Lösungsvorschlägen handelt es sich jeweils um Autorentexte. 173Falllösung I Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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