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47 1.4 Wer entscheidet in der Gemeinde? 5 10 15 20 25 Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde ab 2016 für fünf Jahre direkt gewählt. Er leitet und beaufsichtigt die Gemeindeverwaltung. Er hat im Rat kraft seines Amtes Antrags-, Redeund Stimmrecht. Er ist Vorsitzender des Verwaltungsausschusses und nimmt an den Sitzungen der Ratsausschüsse teil. Seine Aufgabe im Verhältnis zum Rat, den Ratsausschüssen sowie zum Verwaltungsausschuss besteht darin, die Beschlüsse dieser Organe vorzubereiten sowie die gefassten Beschlüsse auszuführen. Der Bürgermeister unterrichtet die Einwohner in geeigneter Weise über wichtige Angelegenheiten der Stadt. Bei Planungen und Vorhaben soll er die Einwohner rechtzeitig und umfassend über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen informieren. Der Bürgermeister repräsentiert die Gemeinde nach außen. Angesichts der Fülle an Kompetenzen kann man den Bürgermeister als „Gemeindeoberhaupt“ bezeichnen. M 3 Der Bürgermeister – das Gemeindeoberhaupt M 4 Aufbau einer Gemeinde in Niedersachsen bildet Bürgermeister vertritt Gemeinde nach außen leitet und ist stimmberechtigtes Mitgliedfasst Beschlüsse leitet kontrolliert schlägt Maßnahmen vor kontrolliert Ausschüsse • Planung und Stadtentwicklung • Jugendhilfe • Schule • Kultur • usw. bereiten Beschlüsse vor Gemeinderat gewählte Politiker Verwaltung • Jugendamt • Sozialamt • Amt für Finanzwesen • Schulverwaltungsamt • Feuerwehr und Rettungsdienst • Hochbauamt • Bürgeramt • usw. führt Beschlüsse aus Bürger/innen ab 16 wählen Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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