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41Römisches Recht in Europa Ab dem 11. Jahrhundert beriefen sich aber in den italienischen Städten immer häufi ger Notare auf die Sammlung des römischen Juristenrechts. Es entstanden Abschriften älterer Handschriften. Seit dem 12. Jahrhundert wurde dann Römisches Recht an der Rechtsschule von Bologna gelehrt. Sie wurde von Studenten aus allen europäischen Ländern besucht und zum Vorbild für ähnliche Einrichtungen in anderen Städten Oberund Mittelitaliens und Südfrankreichs. Die erste deutsche Universität, an der man Römisches Recht studieren konnte, war Köln. Sie war 1388 gegründet worden. Lediglich in England wurde das römische Vorbild abgelehnt. Vom Volksrecht zum „Kaiserrecht“ Die im Römischen Recht ausgebildeten Juristen übernahmen in ihren Heimatländern hohe Ämter in den Verwaltungen der Städte, der Fürsten und der Kirchen. Grundlage ihrer Arbeit war neben dem „Corpus Iuris Civilis“ das Kirchenrecht. Es bestand aus Bibelzitaten, Konzilsbeschlüssen, Lehren der Kirchenväter und Verfügungen der Päpste. Darüber hinaus hatten sie das überlieferte Recht zu beachten. Diese „gelehrten“ Juristen verdrängten seit dem 15. Jahrhundert immer mehr die Laienrichter, die sich auf das meist nur mündlich überlieferte Volksrecht beriefen. Die römisch-deutschen Kaiser förderten die Entwicklung. Sie verstanden das Römische Recht als „Kaiserrecht“. Als 1495 das Reichskammergericht neu organisiert wurde, mussten die Richter sich verpfl ichten, nach dem allgemeinen Römischen Recht (ius commune) zu urteilen, das im Gegensatz zu den Rechten der einzelnen Städte und Territorien im ganzen Reich gelten sollte. Die überlieferten einheimischen Volksrechte wurden sowohl im Reich als auch in den Territorien allmählich verdrängt. Diese Entwicklung stieß auch auf Widerstand. Während des Bauernkrieges 1524/25 klagten Aufständische über die bürokratischen Juristen, die das neue Recht im Auftrag ihrer Herren durchzusetzen versuchten. Grundlage späterer Gesetzbücher Das Römische Recht blieb die Grundlage des kontinental-europäischen Rechts. Im 18. Jahrhundert ließen absolutistische Herrscher wie Kurfürst Maximilian III. von Bayern oder aufgeklärte Fürsten wie der preußische König Friedrich II. neue Gesetzessammlungen erarbeiten, die sich an das Römische Recht anlehnten. Auch das 1804 von Napoleon für Frankreich erlassene Bürgerliche Gesetzbuch, der „Code civil“, orientierte sich an den alten Texten und wirkte auf das von Frankreich beherrschte Europa. Als Anfang des 19. Jahrhunderts für die deutschen Staaten, in denen noch das „gemaine“ (römische) Recht angewandt wurde, ein nationales Gesetzbuch gefordert wurde, vertrat der konservative Rechtsgelehrte Friedrich Carl von Savigny die Ansicht, dass das Recht wie auch die Religion und Literatur nicht als nationales Besitztum betrachtet werden sollte. Savignys historische Rechtsschule beeinfl usste noch das nach der Reichsgründung von 1871 in fast 30-jähriger Arbeit entstandene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es trat zum 1. Januar 1900 in Kraft und ist in methodischer Hinsicht noch stark vom Römischen Recht geprägt. Im Rahmen der europäischen Einigung wird noch heute auf das Vorbild des „Corpus Iuris Civilis“ hingewiesen. Als „ius commune“ besaß es in der Vergangenheit einmal europäische Bedeutung (u M4). i Kaiser Justinian und die Gerechtigkeit. Buchmalerei aus Sizilien, 12. Jh. Die Figur der Gerechtigkeit zeigt dem Kaiser eine Seite aus einem Gesetzbuch. Auf der Seite steht das Bibelzitat: „Wehe denen, die den Übertäter freisprechen um der Geschenke willen!“ p Erkläre das Zitat und die Funktion der Buchmalerei.Nu r z ur P üf zw ec ke n Ei ge nt m d es C .C . B uc hn er V er la gs | |
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