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73Herrschaftsformen und ihr Wandel u König Johann I. von England unterschreibt im Jahr 1215 die Magna Charta. Nachträglich kolorierter Stahlstich, um 1850. Die Magna Charta libertatum (dt.: „Große Urkunde der Freiheiten“) von 1215 garantierte unter anderem die Rechte des Adels gegenüber den königlichen Lehnsan sprüchen und Steuerforderungen. Dieser konnte nur dann Steuern erheben und Gesetze erlassen, wenn das Parlament nach Beratung zustimmte. Obwohl von Johann I. widerrufen und vom Papst für ungültig erklärt, wurde dieser Herrschaftsbegrenzungsvertrag im Laufe der Zeit zum Grundstein der englischen Verfassung. Während England und Frankreich auf dem Wege zu einem „nationalen“ Königtum waren, entstand der „moderne“ Staat mit seiner stärkeren Herrschaftskonzentration in Deutschland schließlich nicht auf Reichsebene, sondern in den Gebieten der Fürsten. Um wirklich „Landesherren“ zu werden, mussten die Fürsten aber nicht nur Eigenständigkeit ge genüber dem König wahren, sondern auch ihre Führungsstellung gegenüber anderen mächtigen Adelsfamilien in ihrem Territorium durchsetzen. Entscheidend dafür wurde, dass es ihnen gelang, dort die höhere Gerichtsbarkeit und die Verantwortung für die Wahrung des Friedens zu übernehmen. Wer diese Aufgaben mit Stärke und Durchsetzungsvermögen bewältigen konnte, zeigte in den Augen seiner Untertanen seine Eignung als Herrscher. Der Aufbau landesfürstlicher Gerichte und Behörden stärkte den Fürsten gegenüber der übrigen adligen Oberschicht in seinem Territorium. Allmählich trat in der weiteren Entwicklung an die Stelle des früheren Personenverbandsstaates der mit einem bestimmten Gebiet verbundene, durch landesherrliche Beamte einheitlich verwaltete Flächenstaat, über den der Territorialherr herrschte. Der Ausbau der königlichen Zentralgewalt in Frankreich Frankreich bietet ein beeindruckendes Beispiel für den Aufstieg eines ursprünglich schwachen Königtums. Mächtige Gegenspieler waren neben dem Hochadel auch die englischen Könige. Diese beherrschten als Vasallen der französischen Krone den Westen Frankreichs. Der Ausbau der königlichen Zentralgewalt in Frankreich begann unter Philipp II. August (1165 1223) aus dem Geschlecht der Kapetinger, das seit dem 10. Jahrhundert regierte. Vor allem durch eine konsequente Anwendung des Lehnsrechts erweiterte er das ursprünglich bescheidene Kronland auf Kosten des Hochadels. Der Einfl uss Englands konnte zurückgedrängt werden. Unter seinem Enkel Ludwig dem Heiligen, der von 1226 bis 1270 regierte, etablierte sich in Frankreich endgültig ein starkes Königtum in der Form der Erbmonarchie. Machtausbau und Machteinschränkung des Königtums in England In England ließ sich nach der Eroberung durch die Normannen (Schlacht von Hastings 1066) erstaunlich schnell eine zentrale Verwaltungsorganisation durchsetzen. Kronbeamte („Sheriffs“) sprachen im Auftrag des Königs Recht und stärkten die Einkünfte des Reiches durch systematische Steuererhebungen. Nach blutigen Thronstreitigkeiten und außenpolitischen Misserfolgen verlor der König an Macht. Das Parlament gewann Mitspracherechte. In ihm waren neben dem hohen Adel auch das städtische Bürgertum und die ländliche Gesellschaft durch den niederen Landadel vertreten. Nach dem Grundsatz „Was alle angeht, soll von allen gebilligt werden“ nahm das Parlament das Recht der Steuerbewilligung in Anspruch und beteiligte sich an der Gesetzgebung. Nu r z ur P rü fzw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B ch ne r V er la gs | |
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