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M5 Staatsform und Wahlrecht von 1789 bis 1795 Zwischen 1789 und 1799 werden in Frankreich vier Verfassungen verabschiedet. Sie alle dokumentieren unterschiedliche Stadien der Revolution und sind Ausdruck eines intensiven Erfahrungsund Lernprozesses. Die Festlegung der Regierungsform und die Wahlrechtsbestimmungen zeigen die Spannbreite der Bemühungen auf, die Ausübung und die Beteiligung der Bevölkerung an der Macht zu regeln: 1. Erläutern Sie die in den Verfassungen aufgeführten Begriffe und Stichwörter. 2. Analysieren Sie die gesellschaftlichen Interessen, die in den Verfassungen ihren Niederschlag gefunden haben. Ancien Régime (Wahlordnung von 1789) Verfassung von 1791 Verfassung von 1793 (trat nicht in Kraft) Verfassung von 1795 Regierungsform absolutistische Monarchie konstitutionelle Monarchie Republik Republik Staatsoberhaupt König König – 5 Direktoren Vertretungssystem Generalstände (beratende Funktion) 1. Stand: ca. 300 Vertreter 2. Stand: ca. 300 Vertreter 3. Stand: ca. 600 Vertreter Nationalversammlung für 2 Jahre (etwa 745 Vertreter aus 83 Départements) Nationalrepräsentation für 1 Jahr ( je 1 Abgeordneter auf 40 000 Einwohner, 749 Abgeordnete, zuzüglich 28 aus den Kolonien) – Rat der Alten (250 Mitglieder) – Rat der Fünfhundert (beide Räte wurden all jährlich zu einem Drittel erneuert) Wahlverfahren nach Ständen indirekt direkt indirekt Wahlberechtigung (in den Urversammlungen) – Männer (beim Adel auch Frauen) – 25 Jahre – Eintragung in die Steuerliste – Männer – 25 Jahre – fester Wohnsitz seit einem Jahr – weder Tagelöhner noch Dienstleute – Steuerleistung im Wert von 3 Arbeitstagen – Mitglied der Nationalgarde – Bürgereid – Männer – 21 Jahre – ein Jahr in Frankreich – Männer – 21 Jahre – ein Jahr in Frankreich und/oder (ehemaliger) Soldat – Jungwähler sollten lesen und schreiben können und einer qualifi zierten Arbeit nachgehen Voraussetzungen, um als Wahlmann bestellt zu werden Eigentum/Einkommen im Wert von – in Städten über 6 000 Einwohner – in Städten unter 6 000 Einwohner – auf dem Land – – aktives Bürgerrecht – 25 Jahre – 200 Arbeitstagen – 100 150 Arbeitstagen – ca. 150 Arbeitstagen – – aktives Bürgerrecht – 25 Jahre – 100 Arbeitstagen – 150 Arbeitstagen – 150 200 Arbeitstagen Zahl der Wahlmänner – etwa 45 000 – etwa 30 000 Voraussetzungen, um als Abgeordneter gewählt zu werden – aktives Bürgerrecht aktives Bürgerrecht Rat der Fünfhundert: – 30 Jahre – fester Wohnsitz seit 10 Jahren Rat der Alten: – 40 Jahre – fester Wohnsitz seit 15 Jahren 171Die Französische Revolution Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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