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heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über 20 Bogen1 im Druck stark sind, in keinem deutschen Bundesstaate ohne Vorwissen und vorgängige Genehmigung der Landesbehörden zum Druck befördert werden. Bundes-Pressgesetz vom 20. September 1819 (Karlsbader Beschlüsse) Art. 1. Keine in einem nicht zum Deutschen Bunde gehörigen Staate in Deutscher Sprache im Druck erscheinende Zeit oder nicht über zwanzig Bogen betragende sonstige Druckschrift politischen Inhalts darf in einem Bundesstaate, ohne vorgängige Ge nehm haltung der Regierung desselben, zugelassen und ausgegeben werden: Gegen die Übertreter dieses Verbots ist ebenso wie gegen die Verbreiter verbotener Druckschriften zu verfahren. Bundesmaßnahme zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung vom 5. Juli 1832 (Die „Zehn Artikel“) Art. 29. Von den Nachteilen einer übermäßigen Anzahl politischer Tagblätter überzeugt, werden die Regierungen auf eine allmählich herbeizuführende Verminderung solcher Blätter, soweit dies ohne Krän kung erworbener Rechte tunlich ist, Bedacht neh men. Art. 30. Kraft der ihnen zustehenden oberpolizeilichen Aufsicht werden die Regierungen die Herausgabe neuer politischer Tagblätter ohne die vorgän gige Erwirkung einer diesfälligen Konzession nicht ge statten. Die Geheimen Wiener Beschlüsse vom 12. Juni 1834 (Die „Sechzig Artikel“) Nachdem sich in Deutschland in neuerer Zeit, und zuletzt unter der Benennung „das junge Deutschland“2 oder „die junge Literatur“, eine literarische Schu le gebildet hat, deren Bemühungen unverhohlen dahin gehen, in belletristischen, für alle Klassen von Lesern zugänglichen Schriften die christliche Religion auf die frechste Weise anzugreifen, die bestehenden so zialen Verhältnisse herabzuwürdigen und alle Zucht und Sittlichkeit zu zerstören: so hat die deutsche Bundesversammlung – in Erwägung, dass es dringend notwendig sei, diesen verderblichen, die Grundpfeiler aller gesetzlichen Ordnung untergra benden Bestrebungen durch Zusammenwirken aller Bundesregierungen sofort Einhalt zu tun […], sich zu nachstehenden Bestimmungen vereiniget. Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1835 (Verbot der Schriften des Jungen Deutschland) Ernst Rudolf Huber (Hrsg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 1: Deutsche Verfassungsdokumente 1803 1850, Stuttgart 31978, S. 90, 102, 134, 142 und 151 1. Erläutern Sie, warum gerade die Pressefreiheit Gegenstand besonders intensiver Konfl ikte war. 2. Informieren Sie sich, wie in unserem Grundgesetz Meinungsund Pressefreiheit geregelt sind, und begründen Sie die unterschiedliche Haltung. M3 „Vaterland – Freiheit – ja! ein freies deutsches Vaterland …“ Der Journalist Philipp Jakob Siebenpfeiffer (siehe: http://sieben pfeiffer-stiftung.de), ein zwangspensionierter bayerischer Beamter, spricht am 27. Mai 1832 auf dem Hambacher Fest: Vaterland – Freiheit – ja! ein freies deutsches Vaterland – dies der Sinn des heutigen Festes, dies die Worte, deren Donnerschall durch alle deutschen Gemarken drang, den Verräthern der deutschen Nationalsache die Knochen erschütternd, die Patrioten aber anfeuernd und stählend zur Ausdauer im heiligen Kampfe, „im Kampf zur Abschüttelung innerer und äußerer Gewalt“. […] Und es wird kommen der Tag, der Tag des edelsten Siegstolzes, wo der Deutsche vom Alpengebirg und der Nordsee, vom Rhein, der Donau und Elbe den Bruder im Bruder umarmt, wo die Zollstöcke und die Schlagbäume, wo alle Hoheitszeichen der Tren nung und Hemmung und Bedrückung verschwin den, sammt den Constitutiönchen, die man etlichen mürrischen Kindern der großen Familie als Spielzeug verlieh; wo freie Straßen und freie Ströme den freien Umschwung aller Nationalkräfte und Säfte be zeu gen; wo die Fürsten die bunten Hermeline feuda lis tischer Gottstatthalterschaft mit der männlichen Toga deutscher Nationalwürde vertauschen, und der Beamte, der Krieger, statt mit der Bedientenjacke des Herrn und Meisters, mit der Volksbinde sich schmückt; wo nicht 34 Städte und Städtlein, von 34 Höfen das Almosen empfangend, um den Preis hündischer Unterwerfung, sondern wo alle Städte, frei emporblühend aus eigenem Saft, um den Preis patriotischer Gesinnung, patriotischer That ringen; wo jeder Stamm, im Innern frei und selbstständig, zu bürgerlicher Freiheit sich entwickelt, und ein starkes, selbstgewobenes Bruderband alle umschließt zu politischer Einheit und Kraft; wo die deutsche Flagge, statt Tribut an Barbaren zu bringen, die Erzeugnisse unseres Gewerbfl eißes in fremde Welttheile geleitet, und nicht mehr unschuldige Patrioten für das Hen kerbeil auffängt, sondern allen freien Völkern den Bruderkuss bringt. Es wird kommen der Tag, wo deutsche Knaben, statt durch todte Spielereien mit todten Sprachen sich abzustumpfen, und die Jüng lin ge, statt auf mittelalterlichen Hochschulen durch Ge lage, schnöde Tändelei und Klopffechterei zu verkrüppeln, durch lebendigen Nationalunter1 Ein Druckbogen umfasst 16 Buchseiten. 2 Die Bezeichnung stammt aus Ludwig Wienbargs „Ästhetischen Feldzügen“ von 1834. 20 25 30 35 40 45 50 5 10 15 20 25 30 35 237Der restaurative Staat und seine Gegner Nu r z u Pr üf z ec ke n Ei ge nt um es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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