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Reparationsfrage Der Versailler Vertrag bestimmte, dass das Deutsche Reich Reparationen zu zahlen hatte, wies aber die Festlegung der genauen Höhe einer Kommission zu. Die europäischen Siegermächte benötigten die Reparationen, um die Kriegsfolgen in ihren eigenen Ländern zu beseitigen und um ihre während des Krieges aufgenommenen Schulden bei den USA zu tilgen. Frankreich sah zudem die Möglichkeit, Deutschland durch hohe Forderungen langfristig zu schwächen. Das Londoner Abkommen 1921 verfügte zunächst, dass Deutschland 132 Milliarden Reichsmark in Form von Sachoder Geldleistungen erbringen musste. Die deutsche Öffentlichkeit reagierte schockiert auf die Forderungen. Als die Reparationskommission im Dezember 1922 feststellte, dass Deutschland mit den Lieferungen von Holz und Kohle im Rückstand sei, ließ der nationalistische französische Ministerpräsident Raymond Poincaré am 11. Januar 1923 60 000 franzö sische und belgische Soldaten ins Ruhrgebiet einmarschieren. Seinem Ziel, diese Wirtschaftsregion unter seine Kontrolle zu bringen, war er dadurch näher gekommen. Französische Beamte und Ingenieure sollten die deutsche Kohleund Stahlproduktion kontrollieren und die Einhaltung der Lieferungen überwachen. Die Reichsregierung stellte sofort alle Reparationen ein, rief die Bevölkerung zum passiven Widerstand gegen die Besatzungsbehörden auf und unterstützte die streikenden Arbeiter mit Geld. Doch die damit verbundene massive Steigerung von Staatsverschuldung und Infl ation sowie der Druck der Alliierten veranlassten die Reichsregierung zum Abbruch des „Ruhrkampfes“ am 26. September 1923. Dagegen erreichte die deutsche Regierung 1923 bei den Siegermächten, dass ihre Zahlungsfähigkeit von neutraler Seite geprüft wurde. Im April 1924 legte ein Sachverständigenrat unter der Leitung des amerikanischen Bankiers Charles Dawes ein Gutachten zur Reparationsfrage vor, den sogenannten Dawes-Plan. Seine Annahme durch die Siegermächte und die deutsche Regierung 1924 auf der Londoner Konferenz bedeutete für das Deutsche Reich eine deutlich geringere jährliche fi nanzielle Belastung. Zunächst musste es eine Milliarde Goldmark jährlich zahlen, ab 1928/29 jährlich 2,5 Milliarden Goldmark. Eine Gesamtsumme und eine zeitliche Begrenzung enthielt der Dawes-Plan jedoch nicht. 1930 wurde dann der Young-Plan angenommen, benannt nach dem Vorsitzenden des Sachverständigenrates, dem US-Amerikaner Owen D. Young. Der Plan legte für die deutschen Reparationen nun eine Gesamtsumme von 132 Milliarden Goldmark fest, die über einen Zeitraum von 59 Jahren zu zahlen war. Verständigungspolitik unter Stresemann Von 1923 bis 1929 prägte Gustav Stresemann als Außenminister in häufi g wechselnden Kabinetten die Beziehungen zum Ausland. Er behielt zwar die revisionistischen Ziele deutscher Außenpolitik bei, handelte dabei jedoch pragmatisch und vertrauensbildend. Ihm war klar, dass deutsche Außenpolitik nur dann erfolgreich sein konnte, wenn sie das französische Sicherheitsbedürfnis berücksichtigte. Stresemann stand jedoch immer unter dem Druck nationalistischer Kreise, die Erfolge der Revisionspolitik einforderten. Im Oktober 1925 trafen sich auf einer Konferenz im schweizerischen Locarno führende europäische Politiker. Stresemann und sein französischer Amtskollege Aristide Briand hatten großes Interesse an einer Bereinigung des o Gustav Stresemann. Zeitgenössisches Porträtfoto. Für die Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland setzten sich Stresemann und Briand leidenschaftlich ein. Wegen ihrer Bemühungen um die Bewahrung des Friedens in Europa erhielten sie 1926 gemeinsam den Friedens nobelpreis. i Antifranzösische Propaganda im Westen, um 1923. Der „Franzose“ trägt kaum euro päische Züge. p Was soll seine Gestaltung zum Ausdruck bringen? Erläutern Sie das Feindbild aus der historischen Situation heraus. Internettipp: http://momente.zdf.de/#/ clip/657 (Plattform des ZDF mit Film clips zum Thema „Momente der Geschichte“, hier: Weimarer Republik – Die Bewährungsprobe) 311Außenpolitik zwischen Revision und Annäherung Nu r z u Pr üf zw ck en Ei ge nt um d s C .C .B uc hn er V er la gs | |
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