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3553.2 Die Weimarer Republik und ihre Bürger nach dem Krieg kein Zuhause und keine Arbeit hatten und nicht in ein ziviles Leben zurückgefunden hatten. Die meisten waren extrem antirepublikanisch und antikommunistisch eingestellt. Vom 5. bis 12. Januar 1919 stand Berlin im Zeichen des Spartakus-Aufstandes. Tausende Anhänger des Spartakusbundes um Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg lieferten sich Straßenschlachten mit Regierungstruppen und Freikorps. Die Aufständischen wollten die Wahlen verhindern und den Arbeiterund Soldatenräten zur Regierungsgewalt verhelfen (u M1). Der Aufstand wurde blutig niedergeschlagen, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht nach ihrer Verhaftung von Offi zieren ermordet. Das brutale Vorgehen der Truppen und Freikorps löste auch in anderen Städten Streiks und bewaffnete Aufstände aus. Erst im Mai 1919 gelang es der Regierung, die letzten Unruhen zu beenden. Nationalversammlung und neue Verfassung Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur Verfassunggebenden Nationalversammlung statt. Es ergab sich die Zusammenarbeit der drei größten Fraktionen, die schon während des Krieges im Reichstag kooperiert hatten: SPD, Zentrum und Deutsche Demokratische Partei (DDP). Sie bildeten die sogenannte „Weimarer Koalition“, die mit 76,1 Prozent der Stimmen die deutliche Mehrheit des Volkes hinter sich vereinigte (331 von insgesamt 423 Mandaten). Die Opposition war gespalten: Links stand die radikal-sozialistische USPD und rechts die national-bürgerlich ausgerichtete Deutsche Volkspartei (DVP) sowie die völkische, konservativ-monarchistische Deutschnationale Volkspartei (DNVP). Die KPD hatte die Wahlen zur Nationalversammlung boykottiert und sich gar nicht erst aufstellen lassen. Um sich den politischen Unruhen in Berlin zu entziehen, trat die Nationalversammlung am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen (u M2). Sie sollte bis zur ersten Reichstagswahl im Juni 1920 eine vorläufi ge Regierung bilden und dem Deutschen Reich eine Verfassung geben. Ebert wurde am 11. Februar zum ersten Reichspräsidenten gewählt. Noch am selben Tag beauftragte er Scheidemann, eine Regierung zu bilden. Nach über fünfmonatiger Beratung nahm die Weimarer Nationalversammlung die neue Verfassung an. Das Deutsche Reich wurde zur parlamentarischen Republik erklärt (u M3). Am 11. August 1919 trat die neue Verfassung in Kraft. Erstmals in Deutschland musste das monarchistische Prinzip dem Grundsatz der Volkssouveränität weichen. Dem Reichstag oblag nun neben dem Recht auf Gesetzgebung auch die Kontrolle der Regierung, d. h. Kanzler und Minister benötigten für ihre Amtsführung sein Vertrauen. Jeder von ihnen konnte durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt gezwungen werden. Mit besonderen Vollmachten war der Reichspräsident ausgestattet. Er allein ernannte und entließ den Kanzler und konnte den Reichstag aufl ösen. Außerdem war er Ober befehlshaber der Reichswehr. Bei Stöi Ausrufung der Republik und der Bildung des „Rates der Volksbeauftragten“. Fotomontage als Bildpostkarte von 1918. Am 9. November 1918 rief Philipp Scheidemann (SPD) von einem Fenster des Reichstages die Republik aus. Die Szene wird eingerahmt von den Mitgliedern des neu gebildeten „Rates der Volksbeauftragten“; links (von o. nach u.): Hugo Haase (USPD), Otto Landsberg (SPD), Wilhelm Dittmann (USPD); rechts: Friedrich Ebert (SPD), Philipp Scheidemann und Emil Barth (USPD). i Ergebnis der Wahlen zur Nationalversammlung 1919. 32015_1_1_2015_Kap3_352-385.indd 355 01.04.15 10:27 Nu r z u Pr üf zw ec ke n Ei ge nt um d es C .C . B uc hn er V e la gs | |
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