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Wie man zitiert 4 .3 Wie man zitiert Wortgetreue Übernahmen sind unverändert wiederzugeben, d. h. wortwörtlich. Sie stehen immer in Anführungsstrichen. Veränderungen in Grammatik und Orthographie (außer bei offensichtlichen Rechtschreibfehlern – siehe Duden!) sollten nicht erfolgen oder müssen kenntlich gemacht werden. Das Gleiche trifft auf Auslassungen von Wörtern zu. Man sollte beachten, dass bei der Verwendung wörtlicher Zitate aus älteren Werken nicht einfach eine Korrektur entsprechend der gegenwärtig geltenden Regeln des Dudens vorgenommen wird, ohne diese Änderungen deutlich zu machen. Die Art des Zitierens muss darüber Auskunft geben, was in welcher Form übernommen oder verändert wurde (wörtliche Übernahmen, sinngemäße Übernahmen, Auslassungen, Ergänzungen). Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie Sie dabei vorgehen können: Originaltext „Mit Hörtests untersuchen Forscher in der schleswig-holsteinischen Seehundstation Friedrichskoog die Auswirkungen von Windkraftanlagen im Meer auf Seehunde. Erkundet wird dabei, ob Bau und Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen das feine Gehör der Meeressäuger beeinträchtigen oder schädigen. Die Tests werden ähnlich wie bei Menschen durchgeführt. Die Tiere müssen sich zunächst an das Tragen von Kopfhörern gewöhnen. Die Untersuchung ist Teil eines größeren Forschungsprojektes.“ dpa, Süddeutsche Zeitung, 29.10.2003, S. 12 Wörtliche Übernahme Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 29. Oktober 2003: „Mit Hörtests untersuchen Forscher in der schleswig-holsteinischen Seehundstation Friedrichskoog die Auswirkungen von Windkraftanlagen im Meer auf Seehunde. Erkundet wird dabei, ob Bau und Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen das feine Gehör der Meeressäuger beeinträchtigen oder schädigen. Die Tests werden ähnlich wie bei Menschen durchgeführt. Die Tiere müssen sich zunächst an das Tragen von Kopfhörern gewöhnen. Die Untersuchung ist Teil eines größeren Forschungsprojektes.“ 1 Hinweis: Der vorliegende Text wird wortwörtlich übernommen. Die Quellenangabe lautet: 1 Süddeutsche Zeitung, 29.10.2003, S. 12 57 Nu r z u Pr fzw ec ke n Ei ge nt um d es C .C .B uc hn er V er la gs | |
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